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EIngruppierung / Stufenzuordnung TV-V
Rheinländer86:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie würdest du denn nun handeln? Die Stufe wurde bereits vergangenen Monat ohne meine Zustimmung und schriftliche Mitteilung geändert (Habe die Begründung erst erfahren, als ich bezüglich des geringeren Gehaltes nachgehakt habe).
Muss ich nun über einen Anwalt Widerspruch einlegen? Wobei ich hier nun doch ein wenig Bedenken bezüglich des Arbeitsklimas habe....
Chrille1507:
--- Zitat von: Rheinländer86 am 16.10.2019 14:52 ---Wie würdest du denn nun handeln? Die Stufe wurde bereits vergangenen Monat ohne meine Zustimmung und schriftliche Mitteilung geändert (Habe die Begründung erst erfahren, als ich bezüglich des geringeren Gehaltes nachgehakt habe).
Muss ich nun über einen Anwalt Widerspruch einlegen? Wobei ich hier nun doch ein wenig Bedenken bezüglich des Arbeitsklimas habe....
--- End quote ---
Dein AG hat sich ja auch keine Gedanken um das Arbeitsklima gemacht ::)
Ich denke der Weg zum Anwalt sollte jetzt der nächste Schritt sein.
Spid:
Eingruppierungsfeststellungsklage
Skedee Wedee:
1. Dein Dir zustehende Gehalt einfordern, das der EG 10 stufe 4 entspricht.
2. Wenn es nicht fruchtet: Eingruppierungsfesstellungsklage.
3. Arbeitsklima? Warum solltest Du darauf achten? Dein AG handelt rechtswidrig.
4. Im Rahmen der Eingruppierungsfeststellungsklage rückwirkend die EG 10 ab Einstellung feststellen und umsetzen lassen.
5. Es gibt vorliegend keine Widerspruchsmöglichkeit. Daher 1. mit Fristsetzung und dann 2.
Viel Erfolg.
Spid:
Ich sehe nicht, daß man angesichts des Handelns des AG noch viel im vorgerichtlichen Bereich herumdümpeln müßte. Der AG kann ja im Gütetermin einlenken.
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