Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Neuer AG mit anderer Tätigkeit, Erfahrungsstufe
HerrKaeseberg:
Ich habe mal nachgeschaut wegen der Stellenanteile, leider liegt mir aber nur die Tätigkeitsbeschreibung nach der Höhergruppierung in die EG10 vor. Zwei Arbeitspakete mit 40 bzw. 60%. Vielleicht waren es vorher 50? ;)
Ich sags mal so, für eine Sachbearbeiterstelle ist die EG11 als höchste Eingruppierung schon ganz nett. Ist jedenfalls mein Eindruck, wenn ich mir andere Ausschreibungen so anschaue. Damit wird auch "geworben", wobei die Transparenz, wann man denn dann in die 11 kommt, stark zu wünschen übrig lässt. ;)
Natürlich sind die Aufstiege "zufälligerweise" so gelegt, dass man relativ viel Laufzeit innerhalb der Erfahungsstufe verliert (unter der Annahme, dass man mit der 1 beginnt). Man kann aber mit den Vorgesetzten reden und eine Höhergruppierung hinauszögern. So ist das System bei uns. Die Tätigkeitsbeschreibung liest man sich bei der Einstellung (vielleicht) mal durch. Hat man dann nach ein paar Tagen vergessen und die auszübenden Tätigkeiten varrieren je nach Abteilung relativ stark, obwohl wir alle die gleichen Verträge haben (mit den Anpassungen bei Höhergruppierung). Anfang nächsten Jahres steige ich in die EG11 auf, dann kann ich vergleichen! ;)
Tagelöhner:
--- Zitat von: HerrKaeseberg am 17.10.2019 20:15 ---Bezüglich der Höhergruppierung von der EG10 in die EG11 ist es bei meinem AG so, dass man mit der 9b eingestellt wird, nach einem Jahr in die EG10 höhergruppiert wird und nach einiger Zeit dann schließlich in der EG11 landet. Das geht jedes Mal mit einer Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung einher, wobei diese Änderung nur auf dem Papier ist. Die Tätigkeiten sind die Selben, egal ob 9b oder 11.
--- End quote ---
Diese Vorgehensweise kenne ich aus der Behördenpraxis ebenfalls. Sie wird von verbeamteten! Entscheidungsträgern aus dem Grund so umgesetzt, um Tarifbeschäftigten eine Art von "Pseudoperspektive" durch ein laufbahnähnliches System zu geben, und damit tariflich schlecht informierte Mitarbeiter durch diese Höhergruppierungen (aus Beamtensicht Beförderungen) bei Laune zu halten.
Argumentiert wird damit, dass höherwertigere auszuübende Tätigkeiten erst nach erfolgreicher Einarbeitung übertragen werden. Damit ist das Ganze sogar tariflich abgesichert, auch wenn in der Praxis i. d. R. sofort alle auszuübenden Tätigkeiten wahrzunehmen sind.
Dass damit Einsparungen bei den Personalausgaben möglich sind, und sich die Stellenbewirtschaftung besser bewerkstelligen lässt, ist ein ebenfalls angenehmer Nebeneffekt.
RsQ:
--- Zitat von: Tagelöhner am 19.10.2019 09:56 ---Dass damit Einsparungen bei den Personalausgaben möglich sind
--- End quote ---
... aber doch nur eher kurz- und mittelfristig, oder? Jemand, der alle Stufen der EG 9b durchmacht, kostet auf die Lebensarbeitszeit gesehen doch letztlich weniger als jemand, der in den ersten Jahren über EG10 und EG11 "klettert" und dort später deutlich höhere Einkommen hat.
Ein Spareffekt dürfte sich vermutlich nur in den ersten 5-10 Jahren auswirken - danach wird es m.E. eher teurer als eine "normale" Karriere innerhalb einer EG.
nichts_tun:
Tariflich grenzwertig, beamtenseitig nachvollziehbar.
WasDennNun:
--- Zitat von: HerrKaeseberg am 19.10.2019 09:39 --- Anfang nächsten Jahres steige ich in die EG11 auf, dann kann ich vergleichen! ;)
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Das, was man dann ja mal probieren kann, ist, dass man nachweist, dass die auszuübenden Tätigkeiten sich nicht verändert haben und der AG ab E9b (oder E10) einem Eingruppierungsirrtum unterlag.
Damit würde dann die Stufenlaufzeit korrigiert werden.
Ansonsten kann man den E9bler und 10er nur raten: Macht nur dass was ihr müsst oder verlangt umgehend das korrekte Entgelt.
--- Zitat ---Ich habe mal nachgeschaut wegen der Stellenanteile, leider liegt mir aber nur die Tätigkeitsbeschreibung nach der Höhergruppierung in die EG10 vor. Zwei Arbeitspakete mit 40 bzw. 60%. Vielleicht waren es vorher 50? ;)
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Das 60er AV müßte dann E10 sein, das andere e9b sein und vorher müsste es umgekehrt gewesen sein.
Wenn es vorher 50%/50% war, dann warst du vorher auch schon E10.
Du solltest als jetzt dokumentieren, ob dies Stelleanteile und -inhalte auch korrekt im sinne deiner ausgeübten Tätigkeiten sind, ansonsten solltest du tunlichst mal nachfragen, warum da eine Diskrepanz ist und wie damit zu verfahren ist.
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