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Kündigungsfrist

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Baumkronen:
Das bedeutet ich könnte am 31.10 zum 31.03.2020 kündigen?  Und würde die 6 Monate zum Quartalsende einhalten?

Nach meinen Berechnungen könnte ich am 31.10 zum 30.04 .2020 kündigen?

Oder ist das gemeint, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt kündigen kann, wenn ist um die 4 Monate  zum Quartalsende geht.


Hilfe ich blick nicht mehr durch!

 Ich kündige nicht zum ersten mal aber so kompliziert war das für mich noch nie.
 

dahofa:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.10.2019 13:21 ---Alternativ kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen, und schauen, ob der AG diese Kündigung akzeptiert.
Wenn nicht kann man sich auf einen anderen (allen genehmen) Termin einigen (s.o.), oder man sieht sich vor Gericht wieder (sofern der AG diesen Schritt gehen mag).

--- End quote ---
Deiner Meinung nach könnte ich dann heute zum Ende der Woche kündigen, wenn der AG dies so akzeptiert. Hätte dies dann auch vor dem Arbeitsgericht bestand, wenn ich die Beendigung anfechten würde?
Wozu gibt es dann Auflösungsverträge?

MrRossi:

--- Zitat von: Baumkronen am 17.10.2019 14:05 ---Das bedeutet ich könnte am 31.10 zum 31.03.2020 kündigen?  Und würde die 6 Monate zum Quartalsende einhalten?

Oder ist das gemeint, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt kündigen kann, wenn ist um die 4 Monate  zum Quartalsende geht.


Hilfe ich blick nicht mehr durch!

 Ich kündige nicht zum ersten mal aber so kompliziert war das für mich noch nie.

--- End quote ---

Wenn es um die 4 Monate zum Quartalsende geht ist eine Kündigung zum 31.03.19 auch vor dem 30.10.19 möglich.

TheITGuy:
Ja, das mit der Kündigungsfrist verstehen die meisten nicht.

Die Frist ist der SPÄTESTE Termin, nicht der früheste.

Wer will, kann heute schon problemlos seinen Job rechtlich korrekt zum 31.12.2025 kündigen.


--- Zitat von: dahofa am 17.10.2019 14:14 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.10.2019 13:21 ---Alternativ kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen, und schauen, ob der AG diese Kündigung akzeptiert.
Wenn nicht kann man sich auf einen anderen (allen genehmen) Termin einigen (s.o.), oder man sieht sich vor Gericht wieder (sofern der AG diesen Schritt gehen mag).

--- End quote ---
Deiner Meinung nach könnte ich dann heute zum Ende der Woche kündigen, wenn der AG dies so akzeptiert. Hätte dies dann auch vor dem Arbeitsgericht bestand, wenn ich die Beendigung anfechten würde?
Wozu gibt es dann Auflösungsverträge?

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Wenn der AG das akzeptiert kann ich in fünf Sekunden kündigen. Warum sollte es bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zum Gericht gehen? Warum sollte ein Gericht was dagegen haben, wenn sich beide Parteien einig sind? Wo kein Kläger da auch kein Richter.

dahofa:

--- Zitat von: TheITGuy am 17.10.2019 15:19 ---
Wenn der AG das akzeptiert kann ich in fünf Sekunden kündigen. Warum sollte es bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zum Gericht gehen? Warum sollte ein Gericht was dagegen haben, wenn sich beide Parteien einig sind? Wo kein Kläger da auch kein Richter.

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Deshalb, weil es bei einer Kündigung nicht zweier Willenserklärungen bedarf.

Sollte es mit einer Anschlussbeschäftigung nicht so klappen wie geplant, kann sehr wohl der Wunsch des AN vorliegen, dass die alte Beschäftigung nicht sofort geendet hat, sondern erst nach Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist.

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