Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12

(1/9) > >>

Bitschuber:
Liebes Forum.

Ich habe schon X Versuche unternommen mehr herauszufinden, auch die hiesige Personalabteilung wartet noch auf die "Umsetzungsvorschrift" (oder sowas Ähnliches):

Ich bin klassischer Laboringenieur, derzeit in EG11/4, genau in der Stufenlaufzeitmitte, bekomme die Technikerzulage.

Ich habe - auch hier im Forum - erfahren, dass die jüngste Tarifeinigung in Hessen wohl eine Möglichkeit zur Höhergruppierung für Ingenieure von E11 nach E12 mit sich gebracht hat, ab 1.1.2020.

Nun frage ich mich a) ob ich betroffen bin und b) was ich tun muss. Der freundliche Personaler vor Ort meinte, ich solle mich im Januar wieder melden oder man würde sogar von sich aus auf mich zukommen.

An anderer Stelle habe ich gehört oder gelesen, dass man den entsprechenden Antrag noch 2019 stellen solle.

Weiß jemand mehr dazu? Ist es vielleicht besser, bei der Verdi aufzuschlagen (bin dort Mitglied)?

Danke für jede Antwort und viele Grüße!

Spid:
a) Das hängt maßgeblich davon ab, ob Du in E11 Fg. 1 oder Fg. 2 bist.
b) Einen Antrag auf Höhergruppierung stellen - oder es lassen.

Der Antrag kann 2019 nicht gestellt werden. Wenn Du ein bisschen Gewerkschaftsfolklore genießen oder die Antifa unterstützen möchtest, bist Du bei Verdi goldrichtig - für Rat oder kompetente Unterstützung ist das eher die falsche Anlaufstelle.

Dü hiesige Personalstelle dürfte nicht dafür da sein, Dich zu beraten, sondern das Personal des AG zu verwalten. Tatsächlich fehlt es im TV-H noch an jedweder Rechtsgrundlage zum Handeln, bislang ist noch kein Änderungstarifvertrag auch nur von einer Tarifvertragspartei unterzeichnet.

Bitschuber:
Hallo Spid,

danke für die zackige Antwort.

Ja, meine FG kenne ich gar nicht ... Ich habe hier nur einen uralten Überleitungsvertrag von E13 nach E11 (ich war mal WiMi), wo nichts weiter dazu steht. Außerdem habe ich eine Kopie einer Anlage zum Antrag auf Eingruppierung, mit folgendem Stempel:

Dar Tarifmerkmal der Verg.Gr. IVa Fallgr. 10 Teil I BAT wird erfüllt.

Ja, da steht wirklich eine 10. Und dadrunter steht auch nur ein handschriftlicher Vermerk "entspricht der EG 11 TV-H".

Falls Du noch was dazu sagen kannst, wäre nett. :-)

Spid:
Natürlich steht da 10 - ansonsten würden nur 10a, 10b und 10c Sinn ergeben. Was ist daran jetzt so bemerkenswert?

VGr IVa Fg. 10 entspricht E11 Fg. 1 Teil II Abschnitt 21.1 EGO. Das zugeordnete Tätigkeitsmerkmal entspricht künftig der E12 Fg. 2. Ein Antrag auf Höhergruppierung kann mithin gestellt werden.

Bitschuber:
Danke Spid, Bemerkenswert ist hier, dass ich da keine 10 erwartet haette sondern eben eine 1 oder 2. Wie ich nun herausfand, war das frueher alles anders. Danke jedenfalls fuer Deine Antwort und ein schoenes Wochenende.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version