Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stellenbewertung - Umsetzung erst mit neuem Stellenplan...
Spid:
Da Du entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert bist, stellen sich diese Fragen schlicht nicht. Dem AG kommt keinerlei Entscheidung zu, weshalb alle Umstände in 1. völlig unbeachtlich sind. Da Du stets richtig eingruppiert bist, kann es auch keine Zulage von einer unzutreffenden Entgeltgruppe zur zutreffenden Entgeltgruppe geben.
Kaiser80:
--- Zitat von: superbraz am 22.10.2019 14:30 ---entgegen diesem Umstand stehen dennoch die 2 Fragen aus meinem 1. Beitrag im Raum... :)
--- End quote ---
Nein.
Da du ab (Warum April?) 2017 in EG 10 eingruppiert bist, sind Frage 1+2 beantwortet.
Deine "Wunschäußerung" zu Frage 2 wäre ein m.E. nicht tarifrechtskonformer Kuhandel.
Bitte bedenke bei einer Geltendmachung deines Entgelts an die tarifl. Ausschlussfrist und entsprechende (betragsmäßige) Konkretisierung deines Anspruchs.
edit: spid ist zu schnell! Bitte mehr Latenzzeit für ihn
Spid:
Auf die tarifliche Ausschlußfrist kann der AG auch selbst kommen - wenn nicht, um so besser.
Kaiser80:
Das ist natürlich richtig.
Dann sollte TE dies nur mal für sich ausrechnen, kann ja für seinen angestrebten Kuhhandel (wie der auch immer aussehen könnte) dienlich sein
superbraz:
seid mir nicht böse, aber ich verstehe nur die hälfte von dem, was ihr schreibt :-\
--- Zitat von: Kaiser80 am 22.10.2019 14:36 ---Da du ab (Warum April?) 2017 in EG 10 eingruppiert bist, sind Frage 1+2 beantwortet.
Bitte bedenke bei einer Geltendmachung deines Entgelts an die tarifl. Ausschlussfrist und entsprechende (betragsmäßige) Konkretisierung deines Anspruchs.
--- End quote ---
ich bin ja nicht seit April 2017 in EG 10, sondern in EG 9a Stufe 3.
zum März 2018 bekam ich dann eine Stufenverkürzung in Stufe 4 genehmigt.
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