Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stellenbewertung - Umsetzung erst mit neuem Stellenplan...
Spid:
Wenn Deine auszuübende Tätigkeit seitdem unverändert ist und diese zu Deiner Eingruppierung in E10 führt, bist Du seitdem in E10 eingruppiert. Der AG hat hinsichtlich der Eingruppierung nichts zu entscheiden. Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
Kaiser80:
Kein Ding.
Du bist, sofern die auszuübende Tätigkeit sich nicht geändert hat seit (mindestens) 2017 in EG10 eingruppiert, vorausgesetzt du erfüllst die Tätigkeitsmerkmale, was der AG ja ob des externen Gutachtens anscheinend nicht in Abrede stellt. Du bekommst aber EG9a gezahlt. Dies ist schlicht nicht richtig.
Daher solltest du den Differenzbetrag von der EG9a zur EG 10 ab Zeitpunkt der Übtragung nachfordern. Alles Andere wären Deals...
superbraz:
SORRY, ich war gerade im Personlabüro und habe mich nochmal rückversichert...
von 2007 bis 2010 Azubi
ab 01.08.2010 - EG 5 St.1 - SB im Ordnungsamt, ruhender Verkehr
ab 01.12.2011 - EG 6 St. 2 - SB Sitzungsdienst, teilweise EDV
ab 01.12.2013 - EG 6 St. 3 - regulärer Stufenaufstieg nach 2 Jahren Stufe 2
ab 01.03.2014 - EG 8 St. 2 - überarbeitung Stellenbeschreibung, über 50% EDV
ab 01.03.2016 - EG 8 St. 3 - regulärer Stufenaufstieg nach 2 Jahren Stufe 2
ab 01.01.2017 - EG 9a St. 3 - überarbeitete Stellenbeschreibung, 95% EDV
ab 01.01.2018 - EG 9a St. 4 - Antrag auf Stufenverkürzung genehmigt
am 06.09.2019 Überarbeitung der Stellenbeschreibung (Tätigkeiten an sich wurden jedoch schon fließend über die Jahre zuvor ausgeübt) und Antrag auf Neubewertung / Eingruppierung als sonst. Beschäftigter.
Ergebnis der Bewertung für die Stelle, wie o.g. EG 10.
Demnach wäre es korrekt einen erneuten Antrag auf Prüfung zu stellen, die EG 10 rückwirkend zum 01.01.2017 zu erhalten?
Spid:
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.
superbraz:
ok...
dann suche ich mal das Gespräch mit dem Leiter der Personalabteilung, wie ich nun vorgehen kann / sollte.
Möchte mich jedoch auch nicht mit der Verwaltungsleitung auf Kriegsfuß stellen, denn das Verhältnis ist bei uns wirklich ein gutes...
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version