Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stellenbewertung - Umsetzung erst mit neuem Stellenplan...
Matzki:
Mit einem AN, der nach Rechtsmeinung des AG Tätigkeiten der EG 10 auszuüben hat und dies möglicherweise bereits seit knapp drei Jahren zum Preis von EG 9a bereit ist zu tun, würde ich als AG auch ein gutes Verhältnis pflegen.
superbraz:
--- Zitat von: Matzki am 22.10.2019 16:47 ---Mit einem AN, der nach Rechtsmeinung des AG Tätigkeiten der EG 10 auszuüben hat und dies möglicherweise bereits seit knapp drei Jahren zum Preis von EG 9a bereit ist zu tun, würde ich als AG auch ein gutes Verhältnis pflegen.
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Ja, da hast du auch nicht unrecht - allerdings sehe ich es nicht ganz so verbissen, zumal mir ja aktuell die Richtigstellung in Aussicht gestellt ist.
War kurz beim Personalleiter, er teilt die Auffassung mit der Eingruppierung unter Berücksichtigung der Ausschlußfrist von 6 Monaten,
d.h. theoretisch besteht der Anspruch rückwirkend zum März 2019, da der Antrag im September 2019 gestellt wurde.
ob die Verwaltungsleitung die Auffassung teilt und so mitgeht, steht auf einem anderen Blatt.
Spid:
Die tarifliche Ausschlußfrist wirkt nur auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Für die Eingruppierung ist sie völlig unbeachtlich. Entweder der Personalleiter ist unfähig oder er will Dich übervorteilen - beides würde mich dazu bewegen, den AG zu wechseln und aus dem alten AG alles rauszupressen, was geht.
superbraz:
--- Zitat von: Spid am 22.10.2019 17:28 ---Die tarifliche Ausschlußfrist wirkt nur auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Für die Eingruppierung ist sie völlig unbeachtlich. Entweder der Personalleiter ist unfähig oder er will Dich übervorteilen - beides würde mich dazu bewegen, den AG zu wechseln und aus dem alten AG alles rauszupressen, was geht.
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Das ist schon ziemlich hart ausgedrückt - ein wechsel des AG steht von meiner Seite her nicht zur Debatte, da gibt es ja noch mehr Beweggründe, für einen Arbeitsplatz :)
- Weg zur Dienststelle
- diverse andere Freiheiten
- Arbeitsklima unterhalb der gesamten Belegschaft
- ....etc pp
aber die von euch genannten Informationen sind für mich auf jeden Fall hilfreich, um gg. auch Gegenargumente darzulegen und eine Lösung zu erwirken, mit der beide Parteien leben können.
Spid:
Das ist in keinster Weise hart ausgedrückt. Von einem Personalleiter ist zu erwarten, daß ihm zumindest die Grundzüge des einzigen Tarifvertrags, der von ihm anzuwenden ist, kennt. Die Wirkungsweise der tariflichen Ausschlußfrist gehört dazu. Somit gibt es aus Deiner Schilderung nur die zwei von mir genannten Schlußfolgerungen.
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