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8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?

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Feidl:
Bei uns Dienstgang: Dienstgeschäft außerhalb der Dienststelle, aber am regulären Dienstort.
Dienstreisen sind Dienstgeschäfte außerhalb des regulären Dienstortes.

Aber Dienstgang ist auch dann zu buchen, wenn es Dienstreisen sind zu anderen Dienststellen unseres Amtes oder wenn man projektbezogene Termine wahrnimmt (ähnlich wie o.g. Beispiel des Tiefbauers, der zu einer Baustelle fährt). Diese Dienstreisen, die mehr als 90% der Termine außerhalb der Dienststelle ausmachen, werden also wie Dienstgänge behandelt und damit voll angerechnet.

Fortbildungen sind extra zu buchen.
Wie Reisezeiten von Fortbildungen und Dienstreisen, die über 8h sind, gerechnet werden, kann ich nicht sicher sagen, aber zumindest für Beamte gilt min. die Arbeitzeitverordnung und da steht klar drin: wird zur Hälfte angerechnet.

Feidl:

--- Zitat von: Feidl am 12.11.2019 08:27 ---Fortbildungen sind extra zu buchen.
Wie Reisezeiten von Fortbildungen und Dienstreisen, die über 8h sind, gerechnet werden, kann ich nicht sicher sagen, aber zumindest für Beamte gilt min. die Arbeitzeitverordnung und da steht klar drin: wird zur Hälfte angerechnet.

--- End quote ---
Das hat sich mit der Änderung der ThürAzVO geändert. Dienstlich veranlasste Reise- und Wartezeiten werden in vollem Umfang auf die Arbeitszeit angerechnet. Dies gilt auch für dienstliche Fortbildungsmaßnahmen.

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