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8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?

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Spid:
Und was hat das mit TVÖD/TV-L zu tun? Meine Schilderungen bewegen sich vollständig innerhalb der tariflichen Regelungen. Wenn AG den tariflichen Spielraum nicht ausnutzen, obwohl es besser wäre, dies zu tun, macht sie das schlicht und ergreifend zu schlechteren AG - gut für uns, denn das macht uns nur attraktiver.

Kryne:
Bei uns ist der Dienstgang gem. DV bis 50km einfach Wegstrecke per "Aus- und Einstempeln" an der Zeiterfassung zulässig. Dies gilt nur für dienstliche Tätigkeiten.

Fortbildungen zählen nicht als dienstliche Tätigkeit.

Reisezeit wird hier nur als Arbeitszeit anerkannt, wenn man ein Fahrzeug führt.

Daher haben wir im Dezember wieder mal den schönen Fall, dass 3 Leute zur gleichen Fortbildung fahren und zwar mit 3 Autos. Die Co2 Bilanz freut es :)


--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 18:36 ---Wo siehst Du bei Deinen Beispielen denn überhaupt eine Relevanz der Regelung? Der Hausmeister z.B. wird dienstplanmäßig Bereitschaftsdienst von 06:00-20:00 haben und die in dieser Zeit absolvierte Reisezeit wird dazu verwendet, durch Anrechnung auf die dienstplanmäßig vorgesehenen Stunden zu kommen.

--- End quote ---

Ist in diesem Beispiel die Bereitschaftszeit nicht sowieso komplett als Arbeitszeit anzurechnen ?

Zumindest solange der Hausmeister z.B. in Notfällen wie Rohrbrüchen und sonstigem sofort tätig werden müsste.

Spid:
Wie mit Bereitschaftszeiten zu verfahren ist, regelt §9 Abs. 1 TVÖD.

Kryne:

--- Zitat von: Spid am 11.11.2019 13:23 ---Wie mit Bereitschaftszeiten zu verfahren ist, regelt §9 Abs. 1 TVÖD.

--- End quote ---

Gab doch ein EuGH Urteil zu Bereitschaftszeiten, sofern diese für den Hausmeister ausreichend eng gestrickt ist, dürfte es egal sein was der TVÖD hier regelt oder ?

Ich weiß natürlich nicht wie eng die Bereitschaft für einen Hausmeister in der Regel gestrickt ist.

Spid:
Nein, das ist nicht der Fall. Wie mit Bereitschaftszeiten zu verfahren ist, regelt §9 Abs. 1 TVÖD.

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