Ok, dann habe ich ja Glück gehabt, dass mir meine Arbeitsleistung, die ich im Zug, sprich außerhalb des Dienstgebäudes, erbringe als Arbeitszeit angerechnet wird.
Ich würde es etwas umformulieren: "sprich außerhalb des Ortes, an dem zu arbeiten mein AG mir normalerweise anweist".
Wenn dein AG dir nicht ausdrücklich sagt "Hier, Dienstreise, mach auf der Fahrt doch noch dieses oder jenes fertig", hast du ihm deine Arbeitsleistung geschenkt, wenn du auf der Fahrt den Laptop aufklappst und dienstlichen Kram erledigst, der nicht von dir verlangt wurde. Das ist als ob ich mich nach Feierabend noch zu Hause ins Wohnzimmer setzen und irgendwelche Tabellen für die Arbeit erstellen würde. Da kann ich ja auch nicht verlangen, dass mein AG mir das als Arbeitszeit anrechnet. Ich würde mich jedenfalls davor hüten, auf der Zugfahrt dienstlichen Kram zu erledigen, solange keine dienstliche Anweisung dazu vorliegt.
Wenn der AG Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkennt (mit welcher Begründung auch immer) und entsprechend vergütet, ist das natürlich etwas anderes, jup, Glück gehabt. Ist bei uns halt nicht so, da wir dem Besserstellungsverbot unterliegen und uns da auch ziemlich sklavisch dran halten (müssen), sonst Kohle weg.