Autor Thema: 8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?  (Read 68096 times)

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #60 am: 28.10.2019 09:01 »
Mag sein. Die GemO in z.B. BY und NI untersagen eine Besserstellung der Beschäftigten gegenüber denen beim Land - es sei denn, aufgrund eines Tarifvertrages. Eine übertarifliche Regelung des AG wäre also mutmaßlich rechtswidrig.

Kat

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #61 am: 28.10.2019 09:21 »
Wenn Bahnfahrt keine Arbeitszeit sein sollte (was absoluter Quatsch wäre weil ich wie gesagt dienstlich in der Bahn sitze und nicht privat, da hätte ich anderes vor) wäre das das Ende der Fortbildungen, die nicht im Kreishaus stattfinden.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #62 am: 28.10.2019 09:24 »
Und wenn der AG die Teilnahme im Rahme seines Direktionsrechts anordnet, kündigst Du?

Kat

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #63 am: 28.10.2019 10:36 »
DAnn muß er die Zeit auch vergüten. Was er bei uns auch selbstverständlich tut, auch bei nicht angeordneter Fortbildung. Arbeitszeit ist vom Zufallen der Haustür bis zum Aufschließen der Haustür bei Fortbildungen und Dienstreisen außerhalb des Kreishauses.

WasDennNun

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #64 am: 28.10.2019 10:40 »
Mag sein. Die GemO in z.B. BY und NI untersagen eine Besserstellung der Beschäftigten gegenüber denen beim Land - es sei denn, aufgrund eines Tarifvertrages. Eine übertarifliche Regelung des AG wäre also mutmaßlich rechtswidrig.
Und wenn im Land übertarifliche bezahlt wird, sprich dort die übertarifliche Regelung Anwendung fände, dass Reisezeit gleich Arbeitszeit ist? Dann wäre es ja keine Besserstellung, oder?.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #65 am: 28.10.2019 10:43 »
DAnn muß er die Zeit auch vergüten. Was er bei uns auch selbstverständlich tut, auch bei nicht angeordneter Fortbildung. Arbeitszeit ist vom Zufallen der Haustür bis zum Aufschließen der Haustür bei Fortbildungen und Dienstreisen außerhalb des Kreishauses.

Nein, muß er nicht. Er kann das übertariflich tun - wenn er es darf.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #66 am: 28.10.2019 10:46 »
Mag sein. Die GemO in z.B. BY und NI untersagen eine Besserstellung der Beschäftigten gegenüber denen beim Land - es sei denn, aufgrund eines Tarifvertrages. Eine übertarifliche Regelung des AG wäre also mutmaßlich rechtswidrig.
Und wenn im Land übertarifliche bezahlt wird, sprich dort die übertarifliche Regelung Anwendung fände, dass Reisezeit gleich Arbeitszeit ist? Dann wäre es ja keine Besserstellung, oder?.

Wenn es im Land die selbe oder eine günstigere Regelung gibt für alle jeweils vergleichbaren AN gibt, ist das zutreffend.

was_guckst_du

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #67 am: 28.10.2019 11:38 »
Was er bei uns auch selbstverständlich tut, auch bei nicht angeordneter Fortbildung. Arbeitszeit ist vom Zufallen der Haustür bis zum Aufschließen der Haustür bei Fortbildungen und Dienstreisen außerhalb des Kreishauses.

...läuft bei uns genau so :)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #68 am: 28.10.2019 11:49 »
Bei uns auch - wir sind jedoch eine Einrichtung im Sinne von §44 Abs. 3 BT-V und dürfen explizit nach eigenen Grundsätzen verfahren. Anderen AG ist das innerhalb des Tarifvertrags nicht möglich. Da der Gegenstand aufgrund seiner abschließenden Regelung im Tarifvertrag einer Dienstvereinbarung nicht zugänglich ist, bleibt dem AG nur die individualrechtliche Besserstellung - sofern er das darf!

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #69 am: 28.10.2019 21:41 »
Könnte im Rahmen einer Qualifizierungsvereinbarung nicht tarifkonform vereinbart werden, dass die Reisezeiten als Arbeitszeit gewertet werden?

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #70 am: 28.10.2019 21:54 »
Die Qualifizierungsvereinbarung ist eine individualrechtliche Vereinbarung, hätte sie den beschriebenen Inhalt, handelte es sich - in Ermangelung einer entsprechenden Öffnungsklausel oder Kann-Regelung im Tarifvertrag - um eine übertarifliche Besserstellung.

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #71 am: 28.10.2019 22:17 »
Ok. Solche Vereinbarungen wären also mindestens in den von Dir genannten Ländern rechtswidrig.

Ist denn eine Schlechterstellung möglich? § 44 BT-V nimmt ja Bezug auf das jeweilige Landesreisekostenrecht, welches wohl in der Regel einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten eröfffnet.

Laut Wortlaut des § 5 TVöD ist aber auch eine Beteiligung der Beschäftigten bspw. an den Reisekosten möglich. Selbst bei vom AG veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen.

Oder verstehe ich etwas falsch?

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #72 am: 29.10.2019 01:11 »
Genau! §5 Abs. 5 TVÖD ist eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, den TB an den Kosten der Fortbildung in Form von Geld oder Zeit zu beteiligen. Es ist keine Schlechterstellung, sondern eine dem TVÖD immanente Regelung.

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #73 am: 05.11.2019 08:38 »
Ok, dann habe ich ja Glück gehabt, dass mir meine Arbeitsleistung, die ich im Zug, sprich außerhalb des Dienstgebäudes, erbringe als Arbeitszeit angerechnet wird.

Ich würde es etwas umformulieren: "sprich außerhalb des Ortes, an dem zu arbeiten mein AG mir normalerweise anweist".

Wenn dein AG dir nicht ausdrücklich sagt "Hier, Dienstreise, mach auf der Fahrt doch noch dieses oder jenes fertig", hast du ihm deine Arbeitsleistung geschenkt, wenn du auf der Fahrt den Laptop aufklappst und dienstlichen Kram erledigst, der nicht von dir verlangt wurde. Das ist als ob ich mich nach Feierabend noch zu Hause ins Wohnzimmer setzen und irgendwelche Tabellen für die Arbeit erstellen würde. Da kann ich ja auch nicht verlangen, dass mein AG mir das als Arbeitszeit anrechnet. Ich würde mich jedenfalls davor hüten, auf der Zugfahrt dienstlichen Kram zu erledigen, solange keine dienstliche Anweisung dazu vorliegt.

Wenn der AG Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkennt (mit welcher Begründung auch immer) und entsprechend vergütet, ist das natürlich etwas anderes, jup, Glück gehabt. Ist bei uns halt nicht so, da wir dem Besserstellungsverbot unterliegen und uns da auch ziemlich sklavisch dran halten (müssen), sonst Kohle weg.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #74 am: 05.11.2019 08:43 »
Zuwendungsempfänger in privater Rechtsform und TVÖD-Anwender? Dann stellt die Anwendung des §44 Abs. 3 BT-V grundsätzlich keine Besserstellung, sondern lediglich Tarifanwendung dar.