8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?

Begonnen von mathias172, 24.10.2019 09:20

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Kaffeetassensucher

Zitat von: Spid in 05.11.2019 08:43
Zuwendungsempfänger in privater Rechtsform und TVÖD-Anwender? Dann stellt die Anwendung des §44 Abs. 3 BT-V grundsätzlich keine Besserstellung, sondern lediglich Tarifanwendung dar.

Jup, genau das.

Hm, interessant, dann könnte man hier also doch, hat sich aber wohl entschieden, das so zu handhaben wie in Absatz 2 beschrieben. Danke für den Hinweis!

tTt

Ich habe in Fällen der Fortbildung stets die Dienstreise um eine Übernachtung verlängert, wenn Hinreise und Schulung/Tagung dann bereits >8h liegen.
Auch das wurde stets akzeptiert.

Habe ich mich dann allerdings bewusst gegen die Übernachtung entschieden, kann ich dies schlecht dem AG als vergütungspflichtig anlasten, wenn im Tarifvertrag und in der DV stehen: Reisezeit ist keine Arbeitszeit.
Zumal ich das so sehe: Der Arbeitgeber investiert in mich und meine Fähigkeiten bei einem externen Träger und trägt die Kosten, meine Pflicht ist es dann lediglich dafür zu erscheinen. Insofern könnte mich der Arbeitgeber, wie bereits erwähnt, auch an den Kosten beteiligen...

Wohl hingegen habe ich die Reisezeiten als Arbeitszeit deklariert, wenn ich Dienst bei anderen Außenstellen erbringen muss, weil ich mich dann als Außendienstmitarbeiter sehe und die Reisezeiten lediglich die Arbeitszeit unterbrechen. Dabei habe ich auf das Verfahren aus Spanien vor dem EUGH verwiesen und hatte seither keine Probleme mehr mit den Reisezeiten als Arbeitszeit. Denn wenn es der Arbeitgeber unterlässt mir Arbeitsaufträge zu erteilen, so entbindet es ihn im Rahmen des Außendienstes nicht von der Vergütungspflicht, da ich in der Zeit dem Arbeitgeber zur Verfügung stehe und letztlich nicht frei darüber verfügen kann.
In diesem Kontext muss ich darauf hinweisen, wenn die Dienstreise an der Wohnadresse endet, es sich um eine privat veranlasste Dienstreiseunterbrechung handelt. Die Dienstreise ist dann gemäß BRKG fiktiv auf das Ende vor der privat veranlassten Dienstreiseunterbrechung abzurechnen. Ob das zulässig ist, regelt die DV für die Dienst-KFZ. Überschreite ich durch die Dienstreise die zulässige Höchstarbeitszeit von 10h (TB)bzw. 12h(Beamte) wiegt der Arbeitsschutz schwerer als die DV-KFZ.
Fahrten mit dem (dienstlichen) PKW sind ja grundsätzlich als Arbeitszeit zu werten, weil ich mich als Fahrer! in der Zeit auf den Verkehr konzentrieren muss und es dadurch nicht als Freizeit zu werten ist.

Fortbildungen gelten gemäß BAG leider nicht als Außendienste.

Spid

Dem Personal des AG wäre angeraten, sich mit dem Begriff des Außendienstmitarbeiters einerseits und mit der Wirkung des genannten Verfahrens auf kollektivrechtlich begründete Normen andererseits zu befassen, bevor es weiter öffentliche Gelder veruntreut.

Pseudonym

Hallo. Ein heißes Eisen, dieses Thema. In unserem Hause beklagen sich die AN auch über nicht angerechnete Reisezeit. Die Reisebereitschaft ist drastisch gesunken. Dem AG liegt eine Rechtsauskunft vor, die alle Dienstvereinbarungen als unrechtmäßig deklariert, welche die Reisezeit als Arbeitszeit anrechnet.

Ich kann den Ärger verstehen. Auch meine Bereitschaft ist nahe Null, unentgeltlich durch die Lande zu reisen. Direktionsrecht hin oder her: hat der AN keine Lust, unentgeltlich auf Dienstreise zu gehen, tut er aus auch nicht. So einfach ist das in der Praxis, auch wenn die rechtliche Seite hier anders lauten mag.

Spid

Renitenter AN, die sich rechtmäßigen Weisungen nicht beugen, entledigt man sich - auf die eine oder andere Weise. So einfach ist das in der Praxis. Meistens muß man dafür Recht weder beugen noch brechen.

WasDennNun

Ist halt wie überall: Wie es in den Wald reinschallt, so ....

Ich habe schon alle Varianten bei AGs durch:
Reisezeit=Arbeitszeit
Reisezeit keine Arbeitszeit
Abwesenheitszeit gleich teilweise oder ganz Arbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit mit 24/7 Tätigkeiten
und am Ende war es mir stets wurscht, wenn da die Inhalte und die Entlohnung stimmte.

Und wenn ich die Dienstreisenörgler sehe, die sich ab 18:00 beim gemeinsamen Bierabendessen darüber beklagen, dass sie jetzt ja rein privat ohne Anrechnung der Arbeitszeit sich besaufen, dann kann ich nur Würfel ko***

BAT

Zitat von: WasDennNun in 09.11.2019 13:36

Und wenn ich die Dienstreisenörgler sehe, die sich ab 18:00 beim gemeinsamen Bierabendessen darüber beklagen, dass sie jetzt ja rein privat ohne Anrechnung der Arbeitszeit sich besaufen, dann kann ich nur Würfel ko***

Nun ja, wenn diese zu Reisen "genötigt" werden und sonst um diese Zeit arbeiten, sich aber durch Dienstreisen die Arbeit weiter stapelt, durchaus verständlich.

Spid

So wie sie auch sonst zur Arbeit ,,genötigt" werden, wenn der AG den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Direktionsrechts näher ausgestaltet?

Texter

Zum Verständnis für mich:

Wenn der Bauhofmitarbeiter vom Bauhof zur Baustelle fährt, der Tiefbauer vom Rathaus in Stadtteil XY fährt, um die Tiefbaumaßnahme zu kontrolliert oder der Schulhausmeister von Schule A zu Schule B fährt, um die Reinigungskräfte einzuweisen, ist es tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit zu werten?

BAT

Zitat von: Spid in 09.11.2019 17:47
So wie sie auch sonst zur Arbeit ,,genötigt" werden, wenn der AG den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Direktionsrechts näher ausgestaltet?

Könnte sein, Unverständnis ist immer subjektiv. Bitte merken.

Spid

Zitat von: Texter in 09.11.2019 17:52
Zum Verständnis für mich:

Wenn der Bauhofmitarbeiter vom Bauhof zur Baustelle fährt, der Tiefbauer vom Rathaus in Stadtteil XY fährt, um die Tiefbaumaßnahme zu kontrolliert oder der Schulhausmeister von Schule A zu Schule B fährt, um die Reinigungskräfte einzuweisen, ist es tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit zu werten?

Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Die Reisezeiten können aber angerechnet werden, wenn ansonsten die dienstplanmäßige/regelmäßige/durchschnittliche Arbeitszeit am Tag der Dienstreise nicht erreicht würde. Fallen im Monat mehr als 15 nicht anrechenbare Stunden Reisezeit an, bekommt man auf Antrag ein Viertel der 15 Stunden übersteigenden Zeiten als Zeitgutschrift bzw. Freizeitausgleich.

Spid

Zitat von: BAT in 09.11.2019 17:57
Zitat von: Spid in 09.11.2019 17:47
So wie sie auch sonst zur Arbeit ,,genötigt" werden, wenn der AG den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Direktionsrechts näher ausgestaltet?

Könnte sein, Unverständnis ist immer subjektiv. Bitte merken.

Klingt eher danach, daß jemand seinen Platz im Arbeitsverhältnis nicht kennt.

BAT

Zitat von: Spid in 09.11.2019 18:05
Zitat von: BAT in 09.11.2019 17:57
Zitat von: Spid in 09.11.2019 17:47
So wie sie auch sonst zur Arbeit ,,genötigt" werden, wenn der AG den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Direktionsrechts näher ausgestaltet?

Könnte sein, Unverständnis ist immer subjektiv. Bitte merken.

Klingt eher danach, daß jemand seinen Platz im Arbeitsverhältnis nicht kennt.

Und das interessiert jetzt inwiefern?

Texter

Zitat von: Spid in 09.11.2019 18:04
Zitat von: Texter in 09.11.2019 17:52
Zum Verständnis für mich:

Wenn der Bauhofmitarbeiter vom Bauhof zur Baustelle fährt, der Tiefbauer vom Rathaus in Stadtteil XY fährt, um die Tiefbaumaßnahme zu kontrolliert oder der Schulhausmeister von Schule A zu Schule B fährt, um die Reinigungskräfte einzuweisen, ist es tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit zu werten?

Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Die Reisezeiten können aber angerechnet werden, wenn ansonsten die dienstplanmäßige/regelmäßige/durchschnittliche Arbeitszeit am Tag der Dienstreise nicht erreicht würde. Fallen im Monat mehr als 15 nicht anrechenbare Stunden Reisezeit an, bekommt man auf Antrag ein Viertel der 15 Stunden übersteigenden Zeiten als Zeitgutschrift bzw. Freizeitausgleich.

Das sich dies auch auf die von mir genannten Beispiele bezieht, war mir nicht bekannt. Wieder was gelernt. Falls das schon mal jemand praktisch umgesetzt hat, würde mich das "Wie" interessieren.

Spid

Wo siehst Du bei Deinen Beispielen denn überhaupt eine Relevanz der Regelung? Der Hausmeister z.B. wird dienstplanmäßig Bereitschaftsdienst von 06:00-20:00 haben und die in dieser Zeit absolvierte Reisezeit wird dazu verwendet, durch Anrechnung auf die dienstplanmäßig vorgesehenen Stunden zu kommen.