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Persönliche Zulage während des Angestelltenlehrgangs II

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nichts_tun:
Warum EG 9c, Stufe 2?

Spid:
Es steht eine Zulage zu dem Entgelt zu, das sich ergäbe, wenn er entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert wäre. Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2
bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die
sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. E9c ist eine höhere Entgeltgruppe als E9a. Wäre er aus der E9a/1 in E9c eingruppiert, erfolgte dies in E9c/2.

nichts_tun:
Stimmt, mein Fehler!

Stefl:

--- Zitat von: tarron am 24.10.2019 18:16 ---Ich habe ein Bewerbungsverfahren durchlaufen und wurde daraufhin auf die Stelle gesetzt und habe die Aufgaben auch übernommen. Schriftlich wurde mir jedoch bis jetzt nichts ausgehändigt.

--- End quote ---

Was mich nur wundert, ist, dass wenn es ein Ausschreibungsverfahren gab, du ausgewählt wurdest, dann steht dir natürlich ab dem Zeitpunkt des Beginns der neuen Tätigkeit auch die neue Entgeltgruppe zu. Ich denke, dass die Stelle auch dementsprechend bewertet ist. Und wegen möglicher fehlender persönlicher Voraussetzungen gibt es ja noch die Fallgruppe 2 in der 9b und darauf aufbauend benötige ich letztlich gar keine Hochschulbildung, auch in der 9c nicht. Ich würde hier noch einmal an den AG - freundlich - herantreten und darauf hinweisen, dass du ab August 19 eine neue Stelle angetreten hast, diese so und so bewertet ist und dein Gehalt davon abweicht :-) Für mich sieht es einfach so aus, als ob die Personalabteilung etwas geschlafen hat und die es jetzt mitbekommen haben und dir, um sich nicht die Blöße zu geben, ab November eine Zulage zahlen wollen...

VG Stefl

Spid:
Schon mal was von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht gehört?

Davon ab kommt es auf dienicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an. Subalternes Führungspersonal kann eine eingruppierungsrelevante Änderung dieser regelmäßig nicht bewirken, es bedarf - da es eine Vertragsänderung ist - des Tätigwerdens von jemandem, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf. Dies wird regelmäßig die Personalabteilung sein - die mithin nichts "mitbekommen" muß, sondern selbst der Ursprung des maßgeblichen Handelns ist. Wenn der durch die Personalabteilung handelnde AG die Tätigkeit erst zu Zeitpunkt x übertragen möchte, ist das so.

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