Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Persönliche Zulage während des Angestelltenlehrgangs II
Lars73:
Meist ist der Vorgesetzte nicht befugt die Aufgaben wirksam zu übertragen. Deshalb stellt sich nicht nur die Beweisfrage sondern auch ob es wirksam war. War es mit einem Wechsel der Organisationseinheit verbunden? Dann dürfte es das Personalreferat faktisch mitbekommen haben.
Ich würde mit dem Vorgesetzten darüber sprechen. Daneben beim Personalrat erfragen wann/wie diese beteiligt wurden.
tarron:
Leider kein Wechsel der Organisationseinheit. Die Stelle war jedoch zu sofort ausgeschrieben. Aber ich seh schon, da werde ich wahrscheinlich das Nachsehen haben. Ich habe es schon fast befürchtet.
Vielen Dank auf jeden Fall für die schnelle Antwort. :)
Lars73:
Beim dem Sachverhalt sieht es schlecht aus. Trotzdem würde ich mit dem Vorgesetzten sprechen. Er sollte zumindest ein schlechtes Gewissen beommen. Nützt ja manchmal was. Hängt aber natürlich vom Vorgesetzten und dem Verhältnis zu diesem ab.
Micha E:
Vorher hast du kein Schreiben bekommen?
Dann zählt dieses Schreiben mit Wirkung zum 01.11.2019.
Ich habe am 12.07. meine Stelle angetreten und eine Woche später wurde mir schriftlich von der Personalabteilung mitgeteilt, dass mir mit Wirkung vom 12.07. dauerhaft eine höherwertige Tätigkeit nach Entgeltgruppe 9c übertragen wird.
Ab 1.10. wird mir demnach eine Zulage gem. Ziffer 7 ABS. 3 der Vorbemerkungen zur EGO in Höhe der Differenz von 9a Stufe 1 zu 9c Stufe 1 gewährt.
Spid:
Die Zulage wird nicht gewährt, sie steht zu - und zwar in Deinem Fall in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen E9a/1 und E9c/2. Hast Du Dir E9c/1 selbst ausgedacht oder ist Eure Personalabteilung zum Scheißen zu dämlich?
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