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Fachkräftezulage begründen

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Acetylen:
Ich habe mich bei einer Behörde beworben und bin in die engere Auswahl gekommen.
In der Stellenausschreibung stand dass die Möglichkeit der Gewährung einer Fachkräftezulage besteht.
Diese habe ich eingefordert. Die Behörde möchte jetzt von mir eine Begründung für die Zulage haben und ich bin etwas unschlüssig was ich denen am besten sage. Hat jemand schonmal damit Erfahrung gemacht?
Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.

nichts_tun:

--- Zitat von: Acetylen am 26.10.2019 22:09 ---Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.

--- End quote ---

Doch, ich meine schon.

TV-Ler:

--- Zitat von: nichts_tun am 26.10.2019 22:29 ---
--- Zitat von: Acetylen am 26.10.2019 22:09 ---Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.

--- End quote ---

Doch, ich meine schon.

--- End quote ---
Meinst du, das die Begründung ausreichend ist oder das er sich damit direkt ins Abseits katapultiert?  8)

Spid:
Es gibt im TVÖD überhaupt keine Fachkräftezulage.

nichts_tun:
@TV-Ler: Ich meinte, dass das m. E. eine sinnvolle Begründung ist. Ob sich der TE sich damit "ins Abseits" schießt kann ich nicht beurteilen.

@Spid: Laut SV geht es um ein Bewerbungsverfahren. Daher habe ich § 16 Abs. 6 TVöD-Bund als Anspruchsgrundlage des TE für möglich erachtet, wenngleich dies keinen Anspruch auf eine "Fachkräftezulage" darstellt.

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