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Fachkräftezulage begründen

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Spid:
Eben. §16 Abs. 6 TVÖD Bund dient auch der Deckung des Personalbedarfs jenseits von Fachkräften und könnte auch für ungelernte Spülhilfen und Postwagenschubser angewandt werden.

Acetylen:
Meinetwegen kann man das Instrument auch "Vorweggewährung eines höheren Entgelts (Zulage) zur Gewinnung und Bindung" nennen. Die Behörde selbst bezeichnet es allerdings durchaus als Fachkräftezulage, daher erlaube ich mir diese Bezeichnung zu übernehmen.
Mir geht es jedenfalls nicht um die exakte Bezeichnung sondern darum wie ich die Forderung nach dieser Zulage sinnvoll begründe.

Spid:
Und wenn die Behörde die inkriminierte Zulage als „Dauerlutscher“ oder „Analpapst“ nennt, würdest Du Dir das auch erlauben? Es ist einer Kommunikation nicht zuträglich, wenn man Bezeichnungen für irgendwas erfindet.

Möglicherweise könnte für Dein Anliegen Abschnitt 6 des BMI-RS D5-31002/55#7 vom  07.05.2019 hilfreich sein.

nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 27.10.2019 18:11 ---Und wenn die Behörde die inkriminierte Zulage als „Dauerlutscher“ oder „Analpapst“ nennt, würdest Du Dir das auch erlauben? Es ist einer Kommunikation nicht zuträglich, wenn man Bezeichnungen für irgendwas erfindet.

--- End quote ---

Wobei aus dem SV heraus das Anliegen recht verständlich formuliert war, das gibt's ja auch nicht immer. Bei der Auslegung von Willenserklärungen ist ja auch nicht am Wortsinne festzuhalten, §§ 133, 157 BGB. ;)

Spid:
Und was an der Sachverhaltsschilderung spricht gegen die auch als solche bezeichnete Fachkräftezulage für IT-Personal, die der Bund übertariflich gewährt?

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