Nein, die Tabelle ist völlig unbeachtlich. Sie entstammt ja auch dem BT-B, der unbeachtlich ist - oder ist das MPI ein kommunales Altenpflegeheim? Wie kommst Du überhaupt darauf, der BT-B oder die daraus gebildete durchgeschriebene Fassung des TVÖD - also der TVÖD-B - hätten im Sachverhalt irgendeine Relevanz?