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Verfall von Urlaubsansprüchen

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Ole:
Hallo,

muss der AG aktiv AN darauf hinweisen, dass Urlaub zum Jahresende verfällt, wenn er nicht genommen wird oder keine Beantragung ins neue Jahr stattfindet?

Wenn ja, habt ihr Formulierungsvorschläge für mich?  8) ???

Infa:
Muss er nicht. Das ist gesetzlich geregelt (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

inter omnes:
Dass das BUrlG den Verfall des Erholungsurlaubes explizit regelt ist im Hinblick auf den Verfall im Sinne der Rechtsprechung zunehmend unbeachtlich. Es kommt laut EuGH - und ihm folgend das BAG - darauf an, dass der Arbeitgeber gerade darüber hinaus auf den Verfall des Urlaubes gesondert hinweist. Wie er dies handhabt, obliegt seiner Eigenverantwortung. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast.

Spid:
In diesem Thread haben wir die Anforderungen aufgrund der BAG-Rechtsprechung diskutiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112378.0.html

Ole:
Reicht dann eine Rundmail des AG?

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