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Verfall von Urlaubsansprüchen

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Fragmon:
Auszug aus Urlaubsstatistik und Serien E-Mail. Geht schneller als ein Aushang am Brett.

Spid:
Naja, ob das wirklich schneller geht als "Ihr diesjähriger Erholungsurlaub verfällt grundsätzlich am Jahresende, wenn er nicht genommen wird." auszudrucken und ans "Schwarze Brett" zu hängen, bezweifele ich - aber diesen Text als E-Mail zu versenden, dürfte schneller gehen. Genügt aber nur, wenn jeder Beschäftigte ein eigenes E-Mail-Konto hat.

Ole:
Aber der TVÖD sagt, das Urlaub bis 31.03. des Folgejahres genommen werden darf, aus dienstlichen Gründen.. oder Krankheit.. ?

Spid:
Deshalb schrieb ich ja "grundsätzlich". Ausnahmsweise kann der Urlaub übertragen werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Fragmon:
Naja je mehr Dienstgebäude die Kommune hat, desto aufweniger. Eine dienstliche Email sollte doch heute gängig sein?

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