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Bedarfsfeststellungsdienst/Außendienst im Jobcenter - Welche Eingruppierung?

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Kat:
Ich habe 10 Jahre im Jobcenter gearbeitet.  Frag mal die Sozialgerichte, was die dazu sagen, wenn Ihr Nachbarn befragt. Die hauen Euch alles um die Ohren.

Spid:
Warum sollte man das tun? Richter am SG sind aus dem gleichen Grund Richter am SG, warum Richter am ArbG Richter am ArbG sind: weil ihnen noch oder insgesamt die Qualität fehlt, jenseits des juristischen Katzentisches Recht zu sprechen.

Kat:
Es ist ja nicht nur so, daß man Nachbarn nicht befragen darf. Man darf auch nicht unangekündigt kommen. Man muß den Leuten schon Gelegenheit geben, alles außendiensttauglich vorzubereiten.

Organisator:

--- Zitat von: Organisator am 29.10.2019 13:55 ---Inwiefern verstoßen denn solche amtlichen Ermittlungen gegen den Datenschutz?

--- End quote ---

Hain:
Moin,


--- Zitat von: Organisator am 04.11.2019 09:01 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.10.2019 13:55 ---Inwiefern verstoßen denn solche amtlichen Ermittlungen gegen den Datenschutz?

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§ 67 a SGB X schränkt die Möglichkeiten stark ein. Die verschiedenen Aspekte sind in einem Beitrag des ULD zusammengefasst: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1115-Hinweise-des-ULD-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-von-Hausbesuchen-durch-die-Sozialleistungstraeger-im-Bereich-der-Leistungsgewaehrung-nach-den-Vorschriften-des-SGB-II-und-SGB-XII.html

Zu BSHG Zeiten war das schon einmal einfacher...

Grüße
Hain

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