Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Haftung Dienstherr/Personalrat bei Dienstvereinbarungen
Lars73:
Um das Urteil vorhersagen zu können wären Informationen zum Inhalt der Dienstvereinbarung und des behaupteten Schadens des Klägers nötig. Eine Haftung des PR kommt kaum in Frage.
MrRossi:
--- Zitat von: Hansi am 30.10.2019 09:36 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 30.10.2019 07:48 ---...das "Problem" ist, dass jemand mit mehr Geld gerechnet hat und sich jetzt "rächen" will...
...typischer Fall von falscher Selbsteinschätzung 8)
--- End quote ---
Ja, so sieht’s aus. Welches Urteil ist zu erwarten? Dienstherr oder/und Personalrat haftbar (auch persönlich), Dienstvereinbarung wird für nichtig erklärt und dann? Der/die Beschäftigte Anspruch bzw. Rückzahlung der unrechtmäßig ausbezahlten LoB? Wie verhält es sich mit den anderen Tarifbeschäftigten müssen sie die unrechtmäßig ausbezahlten LoB zurückerstatten?
Danke
Grüße
Hansi
--- End quote ---
Die letzten beiden Fragen kann man mit ja beantworten, sofern der Anspruch nicht länger wie ein halbes Jahr zurückliegt (Vereinbarter Auszahlungszeitpunkt).
Wastelandwarrior:
Was extrem zur Stimmung im Laden beitragen dürfte. Helm und Schutzweste dürften dann zu empfehlen sein. :)
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version