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Haftung Dienstherr/Personalrat bei Dienstvereinbarungen

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Lars73:
Um das Urteil vorhersagen zu können wären Informationen zum Inhalt der Dienstvereinbarung und des behaupteten Schadens des Klägers nötig. Eine Haftung des PR kommt kaum in Frage.

MrRossi:

--- Zitat von: Hansi am 30.10.2019 09:36 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 30.10.2019 07:48 ---...das "Problem" ist, dass jemand mit mehr Geld gerechnet hat und sich jetzt "rächen" will...

...typischer Fall von falscher Selbsteinschätzung 8)

--- End quote ---

Ja, so sieht’s aus. Welches Urteil ist zu erwarten? Dienstherr oder/und Personalrat haftbar (auch persönlich), Dienstvereinbarung wird für nichtig erklärt und dann? Der/die Beschäftigte Anspruch bzw. Rückzahlung der unrechtmäßig ausbezahlten LoB? Wie verhält es sich mit den anderen Tarifbeschäftigten müssen sie die unrechtmäßig ausbezahlten LoB zurückerstatten?

Danke

Grüße

Hansi

--- End quote ---

Die letzten beiden Fragen kann man mit ja beantworten, sofern der Anspruch nicht länger wie ein halbes Jahr zurückliegt (Vereinbarter Auszahlungszeitpunkt).

Wastelandwarrior:
Was extrem zur Stimmung im Laden beitragen dürfte. Helm und Schutzweste dürften dann zu empfehlen sein. :)

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