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Haftung Dienstherr/Personalrat bei Dienstvereinbarungen
Hansi:
Gehen wir mal davon aus das es bisher keine Dienstvereinbarung hierfür gab.
Darin enthalten ist u.a. ein Abschnitt der die Auszahlung des angesammelten bisher nicht ausbezahlten LoB Budget an berechtigte Beschäftigte festlegt. Im Grunde wäre die DV mehr eine Übergangs-DV mit dem Ziel bis zum Ablauf eine neue DV auf Grundlage einer systematischen Leistungsbewertung zu vereinbaren.
MrRossi:
Wo ist denn jetzt das Problem?
was_guckst_du:
...das "Problem" ist, dass jemand mit mehr Geld gerechnet hat und sich jetzt "rächen" will...
...typischer Fall von falscher Selbsteinschätzung 8)
Spid:
Sofern es sich tatsächlich um eine tarifwidrige Dienstvereinbarung handelt, dürfte doch wohl eher diese das Problem sein...
Hansi:
--- Zitat von: was_guckst_du am 30.10.2019 07:48 ---...das "Problem" ist, dass jemand mit mehr Geld gerechnet hat und sich jetzt "rächen" will...
...typischer Fall von falscher Selbsteinschätzung 8)
--- End quote ---
Ja, so sieht’s aus. Welches Urteil ist zu erwarten? Dienstherr oder/und Personalrat haftbar (auch persönlich), Dienstvereinbarung wird für nichtig erklärt und dann? Der/die Beschäftigte Anspruch bzw. Rückzahlung der unrechtmäßig ausbezahlten LoB? Wie verhält es sich mit den anderen Tarifbeschäftigten müssen sie die unrechtmäßig ausbezahlten LoB zurückerstatten?
Danke
Grüße
Hansi
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