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Umsetzung eines LowPerformers

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Spid:
Nein. Die Bestenauslese sieht lediglich vor, den bestgeeignetsten Bewerber auszuwählen. Davon ab sehe ich nicht, inwiefern das im BAT oder TVÖD irgendeine Form der Leistungsorientierung darstellen soll, wenn es in den Tarifwerken überhaupt nicht vorkommt.

Carnie:
Eine Möglichkeit wäre die Stufen nicht statisch zu nutzen sondern wie tariflich vorgesehen zu verkürzen oder zu verlängern. Wird leider nur selten genutzt. Klappt ausserdem  nur bis jemand die Endstufe erreicht hat.

TV-Ler:

--- Zitat von: Carnie am 05.11.2019 10:49 ---Eine Möglichkeit wäre die Stufen nicht statisch zu nutzen sondern wie tariflich vorgesehen zu verkürzen oder zu verlängern. Wird leider nur selten genutzt. Klappt ausserdem  nur bis jemand die Endstufe erreicht hat.

--- End quote ---
Das klappt vor allem nur dann rechtssicher, wenn ein Beurteilungswesen etabliert ist mit dessen Hilfe "Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt" bzw. "die erheblich unter dem Durchschnitt liegen" festgestellt werden können (§ 17 Abs. 2 TVöD).

Daran hapert es vielfach, bzw. der Aufwand dafür wird gescheut ...

BAT:
Da es für Personen in der Endstufe ehe nichts bringt, sollte man Stufenlaufzeitverkürzungen  oder verlängerungen auch gar nicht in Erwägung ziehen.

Und was ist denn ein low performer? Wenn jemand in E10 St. 2 nur 80 Prozent der gewünschten "Leistungen" erbringt ist das im Vergleich zum Entgelt mehr als jemand mit 100 % in E10 St. 6.  ;)

FGL:

--- Zitat von: Laemat am 05.11.2019 07:48 ---Wollen wir nicht gleich noch die Rente und die Heilversorgung privatisieren? Kann ja nicht sein, dass die Gemeinschaft für Dauerkranke und Frührentner aufkommt.
--- End quote ---
Die Legitimität von staatlicher Umverteilung und ihr Ausmaß zu hinterfragen ist definitiv nicht verkehrt.

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