Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Umsetzung eines LowPerformers

<< < (14/14)

clarion:
@superbraz,

zurück zu den Beispiel Person A und B in der EG8.

Ich würde wie folgt handeln, Überprüfung ob mein Eindruck, der ist oft krank, auch der Realität entspricht. Dann Personalgespräch mit dem Inhalt: Aufzeigen der Auffälligkeiten. Fragen ob es einen besonderen Grund für die Auffälligkeiten gibt. Wenn kein überzeugender Grund vorgetragen wird, die Auflage zu erteilen, dass derselbe Schein ab dem ersten Krankheitstag beizubringen ist.

Nebenbei bemerkt, wir haben/hatten Kollegen mit dieser Auflage. Die Ärzte schreiben zunächst auch ohne mit der Wimper zu zucken krank, schauen aber irgendwann genauer hin, dann Langfristkrankschreibung und dann Verrentung, schon zwei Mal erlebt.

WasDennNun:

--- Zitat von: TV-Ler am 05.11.2019 10:57 ---
--- Zitat von: Carnie am 05.11.2019 10:49 ---Eine Möglichkeit wäre die Stufen nicht statisch zu nutzen sondern wie tariflich vorgesehen zu verkürzen oder zu verlängern. Wird leider nur selten genutzt. Klappt ausserdem  nur bis jemand die Endstufe erreicht hat.

--- End quote ---
Das klappt vor allem nur dann rechtssicher, wenn ein Beurteilungswesen etabliert ist mit dessen Hilfe "Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt" bzw. "die erheblich unter dem Durchschnitt liegen" festgestellt werden können (§ 17 Abs. 2 TVöD).

Daran hapert es vielfach, bzw. der Aufwand dafür wird gescheut ...

--- End quote ---
Wieso muss es rechtsicher sein, hat man ein Klagerecht auf kann Regelungen des AG?

Spid:
Nicht auf, möglicherweise aber gegen - §17 Abs. 2 enthält ja nicht nur begünstigende Regelungen. Mal abgesehen von der Zustimmung BR/PR bei jeder Stufenzuordnung...

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version