Hallo,
im Sächsischen Personalvertretungsgesetz - und vom Wortlaut her ähnlich in weiteren Personalvertretungsgesetzen der Länder - ist die volle Mitbestimmungspflicht des PR geregelt:
"Die Personalvertretung hat […] gegebenenfalls mitzubestimmen über […]".
Wie ist das Wort "gegebenenfalls" zu verstehen? In der Art, dass, wenn einer der aufgeführten Regelungspunkte zutreffend ist, der PR zwingend per DV mitzubestimmen hat oder genügt auch eine Zustimmung zu bspw. einem kurzen Dreizeiler, was für den AG u. U. natürlich angenehmer wäre?
VG Stefl