Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
"Aufstieg" von E9a zu E9b ab 1.1.2020
Leipziger123456:
Hallo zusammen,
in der neuen Entgeltordnung treten per 1.1.2020 Änderungen in Kraft, wonach "Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit" in die neue E9b einzugruppieren sind. Die dazugehörige Protokollerklärung Nr. 11 sagt, dass dies auch für Diplom- oder Bachelorabschlüsse für Fachhochschulen und Berufsakademien zutrifft.
Ich "kämpfe" seit 3 Jahren mit meiner Dienststelle um eine höhere Eingruppierung (E10, hilfsweise E9b - gegenwärtig E9a im Liegenschaftsmanagement). Verstehe ich die neue Entgeldordnung so, dass Beschäftigte, welche den Tätigkeitsbereich einer E9(a) ausführen und mindestens einen Hochschulabschluss haben, in der E9b einzugruppieren sind?
Besten Dank für Anregungen.
Spid:
Nein.
Lars73:
Nein. Es brauch auch entsprechende Tätigkeiten für die eine Hochschulbildung erforderlich ist.
Leipziger123456:
Das ist natürlich der Knackpunkt. Die Dienststelle hat, da es nicht zum Kerngeschäft ihrerselbst gehört, von Liegenschaftsmanagement wenig Ahnung und behauptet, dass hierfür kein Studium notwendig sei. Allerdings ist eine andere Stelle in der Abteilung mit nahezu gleichem Tätigkeitsschwerpunkt in E10 eingruppiert.
Organisator:
--- Zitat von: Leipziger123456 am 06.11.2019 16:27 ---Allerdings ist eine andere Stelle in der Abteilung mit nahezu gleichem Tätigkeitsschwerpunkt in E10 eingruppiert.
--- End quote ---
Solche Vergleiche sind schwierig, da bestimmte Tätigkeiten von außen sehr ähnlich aussehen. Es kommt aber auf die übertragenen Tätigkeiten an. Solange Du diese nicht genau (z.B. Tätigkeitsdarstellung) kennst, funktioniert der Vergleich nicht.
Tätigkeiten im Liegenschaftsmanagement können übrigens ohne weiteres ohne Studium wahrgenommen werden - wäre hier zu konkretisieren.
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