Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
"Aufstieg" von E9a zu E9b ab 1.1.2020
Spid:
Es gibt keine Grauzonen. Eingruppierung ist eindeutig. Deine Frage habe ich doch erschöpfend beantwortet.
Organisator:
--- Zitat von: Leipziger123456 am 07.11.2019 16:42 ---Die Frage bezog sich ja letztlich auch nicht auf die ordnugnsgemäße Eingruppierung sondern nur, ob die neue Entgeltordnung so zu verstehen ist, dass Tätigkeiten, welche mit E9a vergütet sind ab 1.1.2020 nach E9b zu vergüten sind.
--- End quote ---
--- Zitat von: Spid am 06.11.2019 15:30 ---Nein.
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