Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
"Aufstieg" von E9a zu E9b ab 1.1.2020
Spid:
--- Zitat von: Leipziger123456 am 06.11.2019 16:27 ---Das ist natürlich der Knackpunkt. Die Dienststelle hat, da es nicht zum Kerngeschäft ihrerselbst gehört, von Liegenschaftsmanagement wenig Ahnung und behauptet, dass hierfür kein Studium notwendig sei. Allerdings ist eine andere Stelle in der Abteilung mit nahezu gleichem Tätigkeitsschwerpunkt in E10 eingruppiert.
--- End quote ---
Für das Bilden einer Rechtsmeinung zur Eingruppierung sind Kenntnisse im Liegenschaftsmanagement auch nicht erforderlich - oder auch nur wünschenswert. Es sind vielmehr Kenntnisse im Eingruppierungsrecht erforderlich.
sigma5345:
In meinem Umfeld werden Liegenschaftler nach EG6 eingruppiert. Eine 9 hat der Leiter der Abteilung.
Capo:
Nach welchen Teil der Entgeltordnung bist Du denn momentan Eingruppiert?
Wastelandwarrior:
Die Behauptung -kein Studium- teile ich, denn die Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bzw. Immobilienkaufleute sind BBiG-Ausbildungsberufe.
Entsprechende Tätigkeiten sollten dann zwischen EG5 und EG9a zu erwarten sein. Allgemeiner Teil.
Leipziger123456:
Es liegt ein Studium der Immobilienwirtschaft zu Grunde, welches aus meiner Sicht auch notwendig ist, da ein Portfolio an Immobilien eigenständig betreut und saniert wird und alle Kenntnisse um den kompletten Immobilienzyklus notwendig sind - das geht nur mit Studium aber ich verstehe auch die Logik des Tarifsystems und das auch hier immer Grauzonen bestehen.
Die Frage bezog sich ja letztlich auch nicht auf die ordnugnsgemäße Eingruppierung sondern nur, ob die neue Entgeltordnung so zu verstehen ist, dass Tätigkeiten, welche mit E9a vergütet sind ab 1.1.2020 nach E9b zu vergüten sind. Immerhin ist dieser Absatz ja komplett neu eingefügt wurden und irgendwer muss sich ja irgendwas dabei geacht haben.
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