Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Fachkraft für öffentliches Baurecht - Gemeinden Höhergruppierung?
Skedee Wedee:
--- Zitat von: PepGuardiola am 07.11.2019 16:48 ---Nein bin noch nicht nach diesen Tätigkeiten eingruppiert...
aber der Antrag folgt :-)
--- End quote ---
Wenn Dir diese Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden, bist Du gemäß § 12 Abs. 2 TVöD entsprechend eingruppiert. Es gibt keinen Antrag den Du stellen kannst. Dieser Antrag ist nicht nur unbeachtlich für den Arbeitgeber, sondern gleichzeitig auch überflüssig.
Wastelandwarrior:
Spids steter Tropfen... :D
Skedee Wedee:
Oh´ mein Gott. Du hast recht. :o Werde ich schon etwa so wie er? Ich muss jetzt dringend einen Spaziergang machen.
Darüber hinaus bleibt es jedoch die einzig richtige Antwort.
Noch eine Hilfestellung für den TE: sofern Dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden und sie somit Deine auszuübenden Tätigkeiten sind, die Übertragung durch den Arbeitgeber und nicht durch einen nichtbevollmächtigten Vorgesetzten erfolgte, bist Du durch den TVöD bereits entsprechend eingruppiert. Es kann sein, dass Dein Arbeitgeber über die Eingruppierung irrt und Dir somit zu wenig (oder zu viel) zahlt. Klarheit bringt nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
nichts_tun:
Es gibt aber die Geltendmachung nach § 37 TVöD, sodass der Beschäftigte, der meint, höherwertige Tätigkeiten auszuüben, diese entsprechend formuliert und die in Anspruch genommene Entgeltgruppe angibt - möglichst mit bezifferter Vergütungsdifferenz.
Spid:
Das Ausüben höherwertiger Tätigkeiten ist regelmäßig unbeachtlich.
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