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Fachkraft für öffentliches Baurecht - Gemeinden Höhergruppierung?

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nichts_tun:
Richtig, allerdings gibt es nunmal unbestritten diese Möglichkeit der Beschäftigten, sich  gegen eine - aus ihrer Sicht - zu niedrige Eingruppierung zur Wehr setzen und auf mögliche Differenzen aufmerksam z machen; ob dies tarifrechtlich beachtlich ist und eingruppierungsrelevant ist, steht auf einem anderen Blatt.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: nichts_tun am 08.11.2019 11:51 ---Es gibt aber die Geltendmachung nach § 37 TVöD, sodass der Beschäftigte, der meint, höherwertige Tätigkeiten auszuüben, diese entsprechend formuliert und die in Anspruch genommene Entgeltgruppe angibt - möglichst mit bezifferter Vergütungsdifferenz.

--- End quote ---

Der Telos von § 37 TVöD ist gänzlich ein anderer.

Lars73:
Man sollte die Anforderungen des § 37 TVöD bei der Geltendmachung der Forderung beachten. Anspruchsgrundlage für die Forderung der Bezahlung ist der Arbeitsvertrag sowie § 15 i.v.m. § 12 TVöD.

nichts_tun:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 08.11.2019 13:32 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 08.11.2019 11:51 ---Es gibt aber die Geltendmachung nach § 37 TVöD, sodass der Beschäftigte, der meint, höherwertige Tätigkeiten auszuüben, diese entsprechend formuliert und die in Anspruch genommene Entgeltgruppe angibt - möglichst mit bezifferter Vergütungsdifferenz.

--- End quote ---

Der Telos von § 37 TVöD ist gänzlich ein anderer.

--- End quote ---

Welcher?

@Lars75:

--- Zitat von: nichts_tun am 08.11.2019 11:51 ---[...] diese entsprechend formuliert und die in Anspruch genommene Entgeltgruppe angibt - möglichst mit bezifferter Vergütungsdifferenz.

--- End quote ---

Spid:
Verfall - nicht Geltendmachung oder Anspruch.

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