Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stellenbeschreibung
Dust:
Ich werde jetzt mal das Schreiben abwarten. Von maßgeblich konnte ich in allen Paragrafen nichts lesen. Es wird immer nur auf die unverändert auszuübende Tätigkeit hingewiesen. Die sich m.M.n, auch wenn geringfügig, geändert hat. Ausserdem wurde durch die neue Stellenbeschreibung seitens der Orga, ein neuer Eingruppierungsprozess begonnen. Es muss ja somit eine Änderung geben.
nichts_tun:
Mir sind solche Aussagen bezüglich einer "Maßgeblichkeitsschwelle" auch schon über den Weg gelaufen, das haben meist KAVs oder der Bund als Auslegung so befunden. Ob das rechtens ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier, insofern ist der Klageweg @Dust anzuraten. Zumal du nicht darlegen musst, dass du Tätigkeiten auszuüben hast, die der EG 9c entsprechen, sondern nur, was unter einer "unverändert auszuübenden Tätigkeit" im Tarifsinne zu verstehen ist.
Dust:
Hallo, ich muss das Thema leider nochmal aufgreifen. Mein AG hat die E9c abgelehnt. Begründung : Die Stelle ist im stellenplan mit e9c ausgewiesen, aufgrund des fehlenden Antrages bin ich in der e9b verblieben. Die anteilsverhaltnisse haben sich 2019 geändert. Es wird festgestellt das der maßgebliche Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird,auch mit veränderten zeitanteilen. Es wurden keine Tätigkeiten übertragen die einen neuen eingruppierungsvorgang auslösen.
Tja, hat der AG Recht?? Was kann ich weiter machen?
Spid:
Eingruppierungsfeststellungsklage
Dust:
Hätte die denn Erfolg??
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