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Stellenwechsel Land Berlin (Bezirk) zu Land Berlin (Senatsverwaltung)

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LeonL:
Hallo, ich bin nun schon länger Leser im Forum zum TV-L und nun hat sich bei mir auch eine Frage ergeben. Ich habe den Eindruck, dass es hier Foristen gibt, die sich mit den TV-L-Regelungen in Berlin sehr gut auskennen, daher möchte ich euch hier um eure Hilfe / Einschätzung bitten.

Bei mir besteht folgende Situation: Ich bin beim Bezirk als Stadtplaner angestellt und in Gruppe E 11 Stufe 4 eingruppiert. Ich würde mich gern bei der entsprechenden Senatsverwaltung um eine Stelle bewerben. Die alte BAK ('Beschreibung des Arbeitskreises') umfasst die selbständige Bearbeitung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen. Die neue BAK umfasst im wesentlichen die gleichen Merkmale, ist aber voraussichtlich mit E12 bewertet. Die Voraussetzungen an den Bewerber (Bacherlor / FH-Abschluss) sind bei beiden BAKs gleich.

Nun zu meinen Fragen:

1. Sind der Bezirk und die Senatsverwaltung ein Arbeitgeber im Sinne des TV-L? Bewerbe ich mich also quasi intern, da es ja immer heißt "Land Berlin, vertreten durch..."?

2. Ist es demnach auch möglich, dass ich bei der Einstellung im Idealfall von E 11 Stufe 4 auf E 12 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag "hochgruppiert" werde, wenn die BAKs in etwa identisch sind?

Für eure Einschätzung in der Sache wäre ich sehr dankbar.

Chrille1507:
Hallo LeonL,

zu Frage 1) ja

zu Frage 2) ja

Als Ergänzung noch dazu:

Der Wechsel ist in den ersten Jahren aber noch nicht sehr "lukrativ". In der E12 ist die Jahressonderzahlung geringer als in der E11.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, bringt dir der Wechsel von E11, S4 zu E12, S3 (inkl. Garantiebetrag) einen finanziellen Vorteil von:

monatlich:   180,00 Euro
jährlich:     1063,93 Euro

Das soll dich nicht am Wechseln hindern. Nur als kleiner Hinweis dazu.

Wastelandwarrior:
zu 2: Nein, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst. :)

Das wäre zwar "rechtsmißbräuchlich", aber ich weiß nicht, wie es praktisch gehandhabt wird.

Chrille1507:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 13.11.2019 10:07 ---zu 2: Nein, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst. :)

Das wäre zwar "rechtsmißbräuchlich", aber ich weiß nicht, wie es praktisch gehandhabt wird.

--- End quote ---

Es wäre für ihn nur eine "Versetzung", da er den Arbeitgeber nicht wechselt.

Spid:
Es bedarf nicht einmal ähnlicher BAKs - wer von E11 auf E12 höhergruppiert wird, kann auch aus der IT zum Sozialamt wechseln, es bleibt eine Höhergruppierung, die tariflichen Regelungen dazu finden zwingend Anwendung. Auch die „Handhabung“ vor Ort ist unbeachtlich. Wenn nicht ein befristeter Vertrag endet und im Anschluss ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird, kann es nicht anders als als Höhergruppierung ausgestaltet werden. Es hätte schlicht vor Gericht keinen Bestand.

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