Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stellenwechsel Land Berlin (Bezirk) zu Land Berlin (Senatsverwaltung)

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LeonL:

--- Zitat von: Spid am 15.11.2019 10:02 ---1. Letzteres.
2. Korrekt.

--- End quote ---

Danke!

LeonL:
Eine Frage hat sich bei mir noch ergeben: Wenn ich mich nun vom Bezirk bei der Senatsverwaltung oder bei einem anderen Bezirk auf eine Stelle bewerbe, die ebenfalls mit EG 11 bewertet ist, läuft dann die absolvierte Zeit in meiner Stufe (aktuell 2 Jahre in Stufe 4) weiter oder beginnt diese aus irgendeinem Grund neu zu laufen?

Ich würde jetzt nach allem was ich bisher gelesen habe vermuten, dass ersteres zutrifft, allerdings gibt es ja doch hin und wieder überraschende Details in den Tarifverträgen.

Chrille1507:
Meiner Meinung nach sollte die Stufenlaufzeit weiterlaufen, da weder eine Höhergruppierung noch eine Einstellung vorliegt.
Und § 16 Abs. 3 TV-K sagt dazu auch: "Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber..."

Edit: Es heißt natürlich § 16 Abs. 3 TV-L

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