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Stellenwechsel Land Berlin (Bezirk) zu Land Berlin (Senatsverwaltung)

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TV-Ler:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 13.11.2019 10:07 ---Das wäre zwar "rechtsmißbräuchlich", aber ich weiß nicht, wie es praktisch gehandhabt wird.

--- End quote ---
Berlin? Dann sicher rechtsmißbräuchlich ...  8)

Wastelandwarrior:

--- Zitat von: Spid am 13.11.2019 10:15 --- Es hätte schlicht vor Gericht keinen Bestand.

--- End quote ---
Kennst du dazu ein obergerichtliches Urteil ? Immerhin müsste "Vertragsfreiheit" gegen "Tarifrecht" abgewogen werden, bzw. der Nachweis geführt werden, dass der AG bewusst manipuliert hat, um die § 16-Situation zu erzeugen.

Spid:
Es muß nicht Vertragsfreiheit gegen Tarifrecht abgewogen werden, da ja eine Abweichung zum Nachteil des TB auch einzelvertraglich unzulässig ist.

Chrille1507:

--- Zitat von: TV-Ler am 13.11.2019 10:17 ---Berlin? Dann sicher rechtsmißbräuchlich ...  8)

--- End quote ---

Hallo? Wir haben hier 3 einfache Regeln mit denen wir hier alles am Laufen halten:

1) Das haben wir schon immer so gemacht
2) Das haben wir noch nie so gemacht
3) Da könnte ja jeder kommen....

 ;D ;D ;D

LeonL:
Vielen Dank für eure schnellen Antworten und die Einschätzungen dazu. Wenn sich das so für mich ergeben würde mit der Höhergruppierung und dem Garantiebetrag, wäre ich schon zufrieden, da die neue Stelle auch andere Vorteile böte.

Gibt es für mich dann etwas bei der vertraglichen Regelung zur neuen Stelle zu beachten? Es wird ja vermutlich vorausgesetzt, dass ich meinen Vertrag beim Bezirk kündige und bei der Senatsverwaltung neu abschließe. Ich vermute nun aber, dass dies in dem Fall nachteilig für mich wäre? Gibt es denn ein alternatives Vorgehen dazu, z.B. einen Änderungsvertrag zwischen Senatsverwaltung und Bezirk? Oder ist das Kündigen beim Bezirk und der Neuabschluss insofern unschädlich?

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