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[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung

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Skedee Wedee:

--- Zitat von: BStromberg am 10.01.2020 08:42 ---
--- Zitat von: Skedee Wedee am 10.01.2020 07:59 ---Ist Deine jetzige Tätigkeit entsprechend Art. 19 Abs. 1 BayBesG sachgerecht bewertet und einem Amt zugeordnet worden?

--- End quote ---

Das wird der Themenersteller wohl kaum wissen und auch nicht wirklich in Erfahrung bringen können, ob die Stelle mal sachgerecht bewertet worden ist. Da sind die meisten Orga-Einheiten doch sehr zurückhaltend mit, weil eben bei weitem keine flächendeckenden analytischen Prüfungen (z.B. nach der KGSt-Methodik) gemacht worden sind, sofern nicht eine Dienststelle in jüngerer Vergangenheit mal einen Hebungsantrag zu eben jener Stelle gestellt haben sollte.

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Dies ist jedoch aktuell der einzige Gedanke der mir für die Anfrage beim TE durch das Personalamt einfällt.

In der bei uns zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde würde ich eine Änderung im Stellenplan in beamtenrechtlicher Hinsicht (Stellenhebung, Umwandlung von TB in Beamte etc.) aufgrund § 20 Abs. 1 LBesG BW überhaupt nicht genehmigt bekommen. Liegt die sachgerechte Bewertung vor, kann ich eine Änderung im Stellenplan vornehmen. Ansonsten wird mir der Stellenplan im Rahmen der Haushaltsanzeige nicht genehmigt bzw. als rechtswidrig angemerkt mit der Maßgabe, den Stellenplan zu ändern. Unsere Rechtsaufsicht ist da ziemlich genau.

Audacia:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 10.01.2020 07:59 ---Ist Deine jetzige Tätigkeit entsprechend Art. 19 Abs. 1 BayBesG sachgerecht bewertet und einem Amt zugeordnet worden?

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Also zumindest ist die Stelle nach BayBesG bewertet ... aber inwiefern spielt das eine Rolle?

Skedee Wedee:
Mein Gedanke war folgender: Du bist Tarifbeschäftigter. Also hat Dein AG sich Gedanken und eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung als Tarifbeschäftigter gemacht und eine entsprechende Stelle im Stellenplan aufgenommen.

Sofern die Stelle nicht als Beamtenstelle ausgewiesen ist, muss der Stellenplan geändert werden. Und dann macht man sich als Dienstherr Gedanken über die Wertigkeit bei der Beamtenstelle für eine sachgerechte Bewertung. Die Eingruppierung als Taribeschäftiger lässt keine Rückschlüsse auf die sachgerechte Bewertung bei Beamtendienstposten zu.

BStromberg:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 10.01.2020 09:21 ---Mein Gedanke war folgender: Du bist Tarifbeschäftigter. Also hat Dein AG sich Gedanken und eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung als Tarifbeschäftigter gemacht und eine entsprechende Stelle im Stellenplan aufgenommen.

Sofern die Stelle nicht als Beamtenstelle ausgewiesen ist, muss der Stellenplan geändert werden. Und dann macht man sich als Dienstherr Gedanken über die Wertigkeit bei der Beamtenstelle für eine sachgerechte Bewertung. Die Eingruppierung als Taribeschäftiger lässt keine Rückschlüsse auf die sachgerechte Bewertung bei Beamtendienstposten zu.

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Und?
Selbst wenn ein für den designierten Beamten zwingend notwendiger Dienstposten geschaffen würde durch duale Bewertung und die Möglichkeit, dort beide Statusgruppen drauf zu führen, so sagt das doch noch lange nichts darüber aus, ob der Dienstherr einen TB verbeamten mag. Da liegt doch der Hund begraben.

Diese Fragen häufen sich hier im Forum. Vermeintlich in Vorgriff auf die herannahende Rezessionsphase wollen viele eine Urkunde haben?

Entscheidend ist doch nicht, was "man" will, sondern was der Dienstherr vorhat (u.a. personalpolitisch). Das sind aber wiederum Fragen, die ein solches Forum überhaupt nicht beantworten kann.

Außer in der IT vielleicht oder im Bauverwaltungs- bzw. Ingenieurswesen auch schon mal, kann ich mir gegenwärtig nicht vorstellen, dann der öD krampfhaft Statusumwandlungen vollzieht; egal ob Bayern oder anderswo.
 

Skedee Wedee:
Ich beziehe mich mit meinen letzten Aussagen auschließlich darauf, warum das Personal-/Organisationsamt beim TE anfragte, ob seine aktuelle Stelle einen höheren verwaltungswissenschaftlichen Anteil hat oder ob der wirtschaftwissenschaftliche Anteil überwiegt.

Ob der Dienstherr überhaupt verbeamten will, können wir hier natürlich nicht beantworten.

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