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[BY] Verbeamtung als Angestellte Bayern - Begründung

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Skedee Wedee:
Nein, es wird nicht übernommen, was "man" (oder frau bzw. divers) einfach vorher hatte. Das würde auch nicht funktionieren, da unterschiedliche Rechtsgrundlagen für Beamte und Tarifbeschäftigte zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Grundsätzlich fängt der Beamte im Eingangsamt seiner Laufbahn an. Und das dann auch in der Regel für mindestens drei Jahre, denn so lange geht grundsätzlich die Probezeit. Im Anschluss daran hängt es oftmals von den Beurteilungen, dem jeweiligen Recht und der entsprechenden Planstelle ab (wenn dein Amt A 10 ist und du auf einem A 10 Dienstposten sitzt, kannst du nicht befördert werden), ob und wann man befördert wird.

Zum Beginn der Berufung in das Beamtenverhältnis wird eine Erfahrungszeitberechnung durchgeführt. Die Erfahrungszeit beginnt grundsätzlich in der ersten des entsprechenden Amtes mit Zahlen belegten Stufe und wird auf das Ersternennungsdatum festgesetzt. Bestimmte Zeiten müssen bzw. können angerechnet werden, da ist vom jeweiligen anzuwendenden Recht abhängig. Um diesen Zeitraum wird die Erfahrungszeit vorverlegt.

HaHuB:
Vielen Dank @Skedee Wedee  :)

Audacia:
Noch eine weitere Frage meinerseits: die Personalabteilung möchte nun von mir wissen, ob meine aktuelle Stelle einen höheren verwaltungswissenschaftlichen Anteil hat oder ob der wirtschaftwissenschaftliche Anteil überwiegt - welchen Hintergrund das Ganze hat, verrät man mir allerdings nicht. Kann sich da jemand von euch ggf. einen Reim drauf machen? Inwiefern könnte das das eine Rolle spielen??  LG

Skedee Wedee:
Ist Deine jetzige Tätigkeit entsprechend Art. 19 Abs. 1 BayBesG sachgerecht bewertet und einem Amt zugeordnet worden?

BStromberg:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 10.01.2020 07:59 ---Ist Deine jetzige Tätigkeit entsprechend Art. 19 Abs. 1 BayBesG sachgerecht bewertet und einem Amt zugeordnet worden?

--- End quote ---

Das wird der Themenersteller wohl kaum wissen und auch nicht wirklich in Erfahrung bringen können, ob die Stelle mal sachgerecht bewertet worden ist. Da sind die meisten Orga-Einheiten doch sehr zurückhaltend mit, weil eben bei weitem keine flächendeckenden analytischen Prüfungen (z.B. nach der KGSt-Methodik) gemacht worden sind, sofern nicht eine Dienststelle in jüngerer Vergangenheit mal einen Hebungsantrag zu eben jener Stelle gestellt haben sollte.

Was die Begründung für eine Verbeamtung betrifft kommt dienstherrenseitig (momentan zumindest) eigentlich nur der Personalerhaltungsgedanke in Frage... aber der müsste schon schwer konstruiert sein:

Es bedarf eines absolut wechselwilligen Tarifbeschäftigten, der ein totaler Überflieger in seinem Metier ist und ohne den die Behörde quasi zusammenstürzen würde. Nur wenn das alles vorliegt (so z.T. zumindest in NRW) könnte man mal intensiver über eine Verbeamtung nachdenken... ist aber in der Praxis ein extrem seltenes Instrument.

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