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Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten

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Santo:
Guten Morgen.
Während im Tvöd klar geregelt  ist wie mit der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten umzugehen ist, ist die Übernahme geringer vergüteter Tätigkeiten von Erkrankten bzw dauerkranken Kollegen nirgends erwähnt.

Wisst ihr wie es sich verhält, wenn eine Kollege krank meldet und monatelang krank ist und dessen Aufgabe zusätzlich übernommen wird, aber geringwertiger eingestuft ist als die eigene.

Gibt es hier eine Möglichkeit eine Leistungzulage? Auch wenn es sich nicht um eine höherwertige Tätigkeit handelt?

Spid:
Auch die vorübergehende Übertragung einer geringwertigen Tätigkeit klar geregelt. Sie hat keine Auswirkungen auf die Eingruppierung. Zulagen gibt es dafür nicht - wofür auch?

Santo:
Klar ... wofür auch, wenn ein Kollege mit 100% Arbeitszeit wegen Burnout ausfällt und plötzlich der Nebenan 200% arbeiten muss und sich in ein komplett fachfremdes Themengebiet einarbeiten muss.... wozu eine Zulage (Sarkasmus off)

Könnte man da nicht gleich das Bürgerbüro komplett abschaffen, sieben Leute, und dann macht jeder sowieso Höher gruppierte einfach 800% statt 100% ?

Lars73:
Wenn du Überstunden machen musst werden diese ausgeglichen. Wenn du in deiner Arbeitszeit die andere Aufgabe schaffst wäre die Frage ob du vorher ausgelastet warst. Wenn man keine freien Kapazitäten hat teilt man dies seinen Vorgesetzten mit und er muss das Problem lösen. (Überstunden anordnen, Personal beschaffen oder entscheiden welche Tätigkeiten zurückgestellt werden.)

Santo:
Überstunden sind nicht gewollt. Und werden ab einer gewissen Summe gekappt. Die Arbeit soll liegen bleiben. Das Problem ist aber dass der Bürger dafür wenig Verständnis hat und wir uns das anhören dürfen.

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