Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zusätzliche Übernahme geringwertiger Tätigkeiten
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Santo am 14.11.2019 10:18 ---Klar ... wofür auch, wenn ein Kollege mit 100% Arbeitszeit wegen Burnout ausfällt und plötzlich der Nebenan 200% arbeiten muss und sich in ein komplett fachfremdes Themengebiet einarbeiten muss.... wozu eine Zulage (Sarkasmus off)
--- End quote ---
Musst du ja nicht. Sofern keine Überstunden angeordnet sind (siehe den Vorpost), musst du auch nur 100 % leisten. Alles andere ist Problem deines Arbeitgebers.
Santo:
In der Theorie gebe ich dir völlig recht. In der Praxis aber funktioniert es nicht so, da weder Antragsteller noch andere Behörden unsrer internen Personalprobleme jucken und es dann eskaliert. Im Zweifel gibt es wie immer nichts schriftlich
Lars73:
Aber du meldest doch hoffentlich schriftlich, dass es ein Problem gibt.
Wenn die Arbeit erledigt wird, wird der Arbeitgeber nichts machen. Außer vielleicht darüber nachzudenken ob er die Person die krank war zukünftig für andere Aufgaben einsetzt, weil es ja auch ohne die klappt.
Spid:
Auch in der Praxis ist das ein reines AG-Problem. Du bist zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten zeitlichen Umfang verpflichtet, wenn Überstunden wirksam angeordnet werden, auch zu diesen. Wenn Arbeit liegen bleibt, ist das vom AG so gewollt, wenn keine Arbeit liegen bleibt, kann man den Kollegen einsparen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Santo am 14.11.2019 10:26 ---Überstunden sind nicht gewollt. Und werden ab einer gewissen Summe gekappt. Die Arbeit soll liegen bleiben. Das Problem ist aber dass der Bürger dafür wenig Verständnis hat und wir uns das anhören dürfen.
--- End quote ---
Der Bürger hat durchaus Verständnis, wenn man ihm sagt, dass drei Kollegen ausgefallen sind und der Vorgesetzte keine Verstärkung anfordert.
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