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Überführung in Entgeltgruppe 9a. Vorher "große" 9. Rechtens?

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Novus:

--- Zitat von: TV-Ler am 15.11.2019 14:42 ---
--- Zitat von: Novus am 15.11.2019 14:33 ---Ein Widerspruch muss, so sind die behörlichen Vorgaben, beantwortet werden - deshalb würde ich es immer auf diesem Wege versuchen.

--- End quote ---
Dennoch ist die Behörde hier nicht Behörde, sondern Arbeitgeber.
Somit muss auch nichts beantwortet werden ...

--- End quote ---

Richtig, aber weils eben sonst auch so läuft wirds weiter so gemacht.
In meiner Intention sind Selbstdarstellung und Erhöhung nicht bedacht, daher erläutere ich wie es funktionieren könnte was womöglich dem Fragesteller hilft. Kann jeder draus ziehen was er möchte :)  Ich geh wieder im Schmutz spielen.

EDIT: Eines noch: Fehler passieren - ich selbst habe vor Jahren einen Kollegen falsch Eingruppiert - ein Anruf genügte und ich konnte den Fehler korrigieren. War ja nichts dabei.

So jetzt aber endlich: Schmuddelkinder waren mir immer die liebsten!

Spid:

--- Zitat von: Novus am 15.11.2019 14:50 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 15.11.2019 14:42 ---
--- Zitat von: Novus am 15.11.2019 14:33 ---Ein Widerspruch muss, so sind die behörlichen Vorgaben, beantwortet werden - deshalb würde ich es immer auf diesem Wege versuchen.

--- End quote ---
Dennoch ist die Behörde hier nicht Behörde, sondern Arbeitgeber.
Somit muss auch nichts beantwortet werden ...

--- End quote ---

Richtig, aber weils eben sonst auch so läuft wirds weiter so gemacht.
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Wie ich bereits schrieb: gehäufte Ansammlung von Stuhl.


--- Zitat ---In meiner Intention sind Selbstdarstellung und Erhöhung nicht bedacht, daher erläutere ich wie es funktionieren könnte was womöglich dem Fragesteller hilft. Kann jeder draus ziehen was er möchte :)  Ich geh wieder im Schmutz spielen.

--- End quote ---

Du denkst also, es wäre hilfreich, wenn Du jemanden rätst, er solle einen wirkungslosen "Widerspruch" einlegen, den der AG ohne ihn zu beachten einfach unter Beachtung des Datenschutzes entsorgen kann? Was ist, wenn sich der Fragesteller auf so einen Unfug verläßt, um dann nach Monaten festzustellen, daß dem AG der Unterschied zwischen Arbeits- und Verwaltungsrecht geläufig ist  und sein "Widerspruch" unter Gelächter als PersDat2 entsorgt worden ist?

Novus:
Dann hat er Pecht gehabt?
Das hier ist ein Forum und keine Anwaltskanzlei und da es hier bei "uns" funktionieren würde -zumindest dass sich jemand damit befasst- könnte es hilfreich sein.

Aber da es ein Forum ist darfst du selbst natürlich auch eine Lösungsmöglichkeit vorschlagen, sogar ohne das der Bewährungshelfer direkt informiert wird  ;)

Im Ernst: Der Einspruch gegen diese Überleitung scheint mir der sinnvollste Weg, wird nicht geantwortet kann ers einklagen. Der direkte Weg ist der Beste, die Gründe sollten halt soweit klar sein...

Spid:
Wie ich bereits ausführte, gibt es auch nichts wogegen "Einspruch" eingelegt werden könnte. Dem AG kommt keine Entscheidung zu und der TB ist korrekt übergeleitet.

Die Lösungsmöglichkeit habe ich genannt:

--- Zitat von: Spid am 15.11.2019 13:45 ---Man kann dem AG seine gegenteilige Rechtsmeinung darlegen, man kann aber auch direkt Klage erheben.

--- End quote ---

WasDennNun:
Man sollte doch ganz einfach und ganz freundlich das Entgelt seiner Eingruppierung fordern (wg §37) natürlich mit Fristsetzung.
Also nix Widerspruch oder Einspruch oder sonstwas.
Wenn der Sachbearbeiter seinen Fehler erkennt, gut und Geld ist flutsch da.
Wenn nicht, dann hoppadihop Klage einreichen.
Wobei noch zu klären wäre, woher der TE diese Information her hat:

--- Zitat von: oofie am 15.11.2019 13:28 --- wurde direkt der "großen" 9 zugeordnet.

--- End quote ---
Hoffentlich aufgrund der ihm übertragenden Tätigkeiten und nicht weil irgendeiner da mal was gemurmelt hat.

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