Du wirst vom Land "übernommen", bekommst neue Einweisung in Planstelle, aber keine neue Urkunde. Die gibt es dann erst zur Ernennung auf Lebenszeit.
Da müsste ich mich aber schwer vertun, wenn die
behördenübergreifende Versetzung kein Verwaltungsakt und demnach auch nicht urkundsbedürftig sein soll.
Zwar ändert sich im vorliegenden Fall nichts am Beamtenverhältnis im engeren statusrechtlichen Sinne, aber der neue Dienstherr verfügt dies m.W.n. durch entsprechende Ernennungsurkunde (§ 15 III BeamtStG). Dies leite ich aus § 3 I BeamtStG ab, da Beamte zu
"ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis)" stehen und dies beim neuen Dienstherrn nach meiner Rechtsauffassung nur durch eine (wenn auch fortgesetzte)
Neubegründung des Beamtenverhältnisses bei diesem Dienstherrn i.S.d. § 8 I Nr. 1, II BeamtStG geschehen kann.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!