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Pausen vs. Arbeitszeit
Carnie:
Bin ich froh das es bei uns dann einfach unbürokratisch über eine manuelle Buchung behoben wird. Durchgearbeitet von 8-16 Uhr...Feierabend dann halt 16:30 (für die Zeiterfassung, gehen natürlich schon um 16 Uhr ) weil man vorher noch die Pause macht die automatisch abgezogen wird. Ist doch eine relativ einfache Angelegenheit solange es nur ausnahmsweise mal vorkommt. Wenn sich der Vorgesetzte bzw AG da quer stellt ist die Konsequenz halt das man nächstes mal spätestens nach 6 Stunden den Stift fallen lässt. Ist das Problem des AG's wenn das dann mitten im Notfall ist. Wenn er unflexibel bei der Zeiterfassung ist warum sollte der Mitarbeiter es bei seinen gesetzlichen Rechten sein.
Spid:
Das klingt ja fast, als wäre es negativ für den AG, wenn der AN sich normkonform verhält?
Falke007:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.11.2019 11:03 ---Wie formuliert der AG diese rechtswidrige Arbeitsanweisung?
Wenn er anordnet, arbeite 8 Stunden und mach keine Pause, aber wenn er per Betriebsvereinbarung o.ä. festlegt, dass automatisch nach 6 h 30 min Pause abgezogen wird und er anordnet arbeite von 8-16 dann wohl nicht, oder?
--- End quote ---
Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften zu Ruhepausen und Ruhezeiten können sich auch durch die sogenannte Tariföffnungsklausel ergeben. Gemäß § 7 ArbZG sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren.
Wenn das nur am mal an einzelnen Tagen passiert, wird sich da doch sicher eine unbürokratische Lösung finden lassen.
Wenn es häufiger vorkommt, muss der AG dementsprechend handeln und Ausnahmen vereinbaren oder Personal verstärken.
Spid:
--- Zitat von: Falke007 am 20.11.2019 12:33 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.11.2019 11:03 ---Wie formuliert der AG diese rechtswidrige Arbeitsanweisung?
Wenn er anordnet, arbeite 8 Stunden und mach keine Pause, aber wenn er per Betriebsvereinbarung o.ä. festlegt, dass automatisch nach 6 h 30 min Pause abgezogen wird und er anordnet arbeite von 8-16 dann wohl nicht, oder?
--- End quote ---
Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften zu Ruhepausen und Ruhezeiten können sich auch durch die sogenannte Tariföffnungsklausel ergeben. Gemäß § 7 ArbZG sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren.
--- End quote ---
Dann wäre die Anordnung nicht mehr rechtswidrig.
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