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Pausen vs. Arbeitszeit

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Spid:

--- Zitat von: Texter am 20.11.2019 10:50 ---Ändert sich etwas, wenn es nur eine Rahmenzeit gibt, die Pausenzeiten nicht feststehen und es lediglich eine Anweisung gibt spätestens nach 6 Stunden eine Pause zu machen?

--- End quote ---

Nein.

Spid:

--- Zitat von: Texter am 20.11.2019 10:52 ---
--- Zitat von: Falke007 am 20.11.2019 10:43 ---Nach § 4 ArbZG ist für die Gestaltung von Pausen zu beachten:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten, darüber hinaus mindestens 45 Minuten betragen.

Muss lässt dabei keinen Spielraum. Es fällt in den Verantwortungsbereich des AN die Pausenzeiten einzuhalten. Der AG muss es überwachen und kann ggf. abmahnen, wenn sich nicht dran gehalten wird.

--- End quote ---

Man darf aber doch auch nicht länger als 10 Stunden arbeiten. Tut man es trotzdem, muss der AG doch auch Entgelt leisten und darf nicht kürzen.

--- End quote ---

Das ist unzutreffend. Maßgeblich ist, daß der AG die Arbeitszeit angeordnet hat. Dann gibt es einen Anspruch.

Texter:
Wenn der AG also einen Arbeitstag rechtswidrig ohne Pause anordnet, muss er auch vergüten.

Spid:
Ja.

WasDennNun:
Wie formuliert der AG diese rechtswidrige Arbeitsanweisung?

Wenn er anordnet, arbeite 8 Stunden und mach keine Pause, aber wenn er per Betriebsvereinbarung o.ä. festlegt, dass automatisch nach 6 h 30 min Pause abgezogen wird und er anordnet arbeite von 8-16 dann wohl nicht, oder?

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