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Höhergruppierung / Zahlung ab wann?

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Katrin:
Die haben es rausgezögert.
Mein Antrag höhergruppierung ist am 15.01.2019 von mir gestellt worden.

Ich hätte schon im August bei der Sitzung auf der Tagesordnung stehen können.

Wieso rechnest du den 21.11.2019 ?

Spid:
Weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen, sofern sie nicht geltend gemacht wurden - und angesichts bisheriger unterbliebener Geltendmachung der 21.11.19 der früheste Zeitpunkt einer Geltendmachung sein kann.

Eine Höhergruppierung kann nicht herausgezögert werden, weil die Rechtsfolge einer Höhergruppierung unmittelbar eintritt und nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht. Unabhängig von den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis bist Du seit der nicht nur vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert.

Kaiser80:

--- Zitat von: Katrin am 21.11.2019 14:17 ---
Ich hätte schon im August bei der Sitzung auf der Tagesordnung stehen können.


--- End quote ---

Was ein durchaus beeindruckender Protest gewesen wäre, an den Rechtsfolgen hätte es nichts geändert...

Katrin:
Achso das meinste du, jetzt habe ich es verstanden.

Zahlung rückwirkend 01.07.2019 ist ok, aber ich muss darauf achten, dass Sie mir die Höhergruppierung ab dem 01.07.2018 eintragen und ab da auch die Stufenlaufzeit neu beginnt?

Ich blicke langsam nicht mehr durch was bei uns los ist ehrlich gesagt.
Wir hatte auch mal den Fall das eine ihr Gehalt rückwirkend zwei Jahre gezahlt bekommen hat.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kaiser80 am 21.11.2019 14:13 ---Äh, ist ja deine Entscheidung. Aber 21.11.19, 6 Monate rückwirkend... Viel Luft zum 01.07.19 ist da ja nich mehr.
Vllt. schnallt der AG ja §37 nicht und du bekommst mehr.

--- End quote ---
Sie ist seit dem 1.7.18 in der höheren EG, wenn ich es richtig verstanden habe.

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