Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung EG 9 - Berufserfahrung in der IT
Doraymefayzo:
Hallo!
Folgendes Szenario. Ich habe seit zwei Wochen eine Anstellung im öffentlichen Dienst und mache hier zu 50% eine Projekttätigkeit und zu 50% IT.
In meinem Arbeitsvertrag steht EG 9. Jedoch nicht ob a oder b und auch nicht welche Stufe.
Nun hadere ich mit mir ob ich, falls ich in 9a, Stufe 1 eingeordnet werden sollte, schon gleich nach einer anderen Eingruppierung fragen sollte.
Ich habe über 6 Jahre Berufserfahrung in der IT (als Systemadministrator in verschiedenen Systemhäusern).
Es ist jetzt meine erste Anstellung im öffentlichen Dienst.
Da ich so glücklich war diese Stelle zu bekommen (sehr kurzer Arbeitsweg und halt ÖD), habe ich versäumt nachzufragen, wie ich denn nun genau eingestuft werde.
Ich weiß, das meine Frage relativ individuell ist, aber dennoch hätte ich gerne Eure Einschätzung dazu.
Ist es Eurer Meinung nach angemessen, min. 9b zu "fordern" und min Stufe 2 oder sogar 3?
Die IT wird hier zur Zeit von Leuten gemacht, die keine glernten ITler sind und alles nur durch learning by doing sich angeeignet haben.
Lars73:
Ohne Kenntnis der Tätigkeiten kann man nicht sagen ob E9a oder E9b zutreffend ist. (Sowie soweit E9a zutreffend ist ob Chancen bestehen Aufgaben nach E9b zu bekommen.) Stufe sollte man vor Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag klären. Einschlägige Berufserfahrung bis Stufe 3 könnte jetzt noch geklärt werden. Ggf. bleibt noch eine Zulage nach § 16 (5) TV-L
Bastel:
Da hast du einen ganz schönen Bock geschossen. Sowas klärt man IMMER vor Vertragsunterschrift ab.
Stell dich schon einmal auf 9a / Stufe 1 ein.
ITler:
Auch mit einer 9a kann er zufrieden sein, viele ausgebildete ITler haben sehr häufig E8 oder manchmal sogar niedriger.
Spid:
Weil das ihrer auszuübenden Tätigkeit eintspricht.
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