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Einstufung EG 9 - Berufserfahrung in der IT

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ITler:
Noch hat er keine  auszuübenden Tätigkeiten genannt.

Spid:
Hat auch niemand behauptet, aber "viele ausgebildete ITler" haben deshalb ""sehr häufig E8 oder manchmal sogar niedriger", weil es ihrer auszuübenden Tätigkeit entspricht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Doraymefayzo am 22.11.2019 12:49 ---Da ich so glücklich war diese Stelle zu bekommen (sehr kurzer Arbeitsweg und halt ÖD), habe ich versäumt nachzufragen, wie ich denn nun genau eingestuft werde.

--- End quote ---
Na, da hat der AG ja leichtest Spiel mit dir.

--- Zitat ---Ist es Eurer Meinung nach angemessen, min. 9b zu "fordern"
--- End quote ---
Das kannst du nicht fordern, du kannst höchstens fordern, dass du Tätigketien die zur 9b führen überrtagn bekommen haben möchtest.
Denn der AG wird dich nicht übertariflich bezahlen (wollen)

--- Zitat ---und min Stufe 2 oder sogar 3?
--- End quote ---
Ja, Stufe 3 hätte ich zur Bedingung gemacht bei der Einstellung (da hätte man sie dir noch förderliche Zeiten anerkennen können), jetzt kannst du nur noch hoffen, das deine Berufserfahrungen einschlägig sind (oder zumindest als solche angesehen werden)

--- Zitat ---Die IT wird hier zur Zeit von Leuten gemacht, die keine glernten ITler sind und alles nur durch learning by doing sich angeeignet haben.

--- End quote ---
Das ist zu 90% so, deswegen haben wir ja im öD so viel Mist am laufen.

klartext:

--- Zitat von: Spid am 22.11.2019 13:27 ---Hat auch niemand behauptet, aber "viele ausgebildete ITler" haben deshalb ""sehr häufig E8 oder manchmal sogar niedriger", weil es ihrer auszuübenden Tätigkeit entspricht.

--- End quote ---

Ojeh, was bekommen dann die armen Personaler E5 und der Leiter E6? Deren Tätigkeiten sind ja nochmal deutlich anspruchsloser als die einfachsten IT Tätigkeiten.


--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2019 13:30 ---...

--- Zitat ---Die IT wird hier zur Zeit von Leuten gemacht, die keine glernten ITler sind und alles nur durch learning by doing sich angeeignet haben.

--- End quote ---
Das ist zu 90% so, deswegen haben wir ja im öD so viel Mist am laufen.

--- End quote ---

Aha, das ist zu 90% so? Du kennst also nahezu alle Verwaltungen und sonstige Einrichtungen die nach TVÖD bezahlen um das beurteilen zu können?

Ich kann nur von unserer "Anstalt" berichten. Hier sind 5/8 gelernte IT'ler und nur 3/8 Quereinsteiger. Und von den Quereinsteigern hat einer so viel KnowHow, dass man ihm dies nicht anmerkt.
Dagegen sind im Personalbereich 8 Mitarbeiter, von denen keiner eine Ausbildung in dem Bereich gemacht hat. Und wenn die Kollegen in der IT nicht jede gemeldete Personalveränderung kritisch hinterfragen würden, würden ca. 75% der Mitarbeiter auf die falschen Stellen gesetzt werden.

Dann hätte ich noch eine Frage, die ich bisher nirgends beantwortet gefunden habe. Es heißt hier ja immer (Spid), dass nicht der AG die AN eingruppiert sondern jeder Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.
Also muss es doch irgendwo eine Tabelle geben, in der die Tätigkeitsmerkmale/Tätigkeiten aufgezählt sind und jedem Tätigkeitsmerkmal/jeder Tätigkeit eine Entgeltgruppe zugeordnet ist.
Es kann ja auch nicht sinnig sein, jede Stelle vom Arbeitsgericht bewerten zu lassen. Vor allem da dies ja bei jeder Änderung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten erneut erfolgen müsste.
Also wo gibt es diese Tabelle? Oder wie kann man ohne Arbeitsgericht herausfinden welcher Entgeltgruppe die auszuführenden Tätigkeiten entsprechen?

Solche Beschreibungen wie "deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert", "deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert" oder "deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert" sind doch sehr schwammig. Da könnt ihr ja gerne mal eine Umfrage auf der Straße machen, was sie Leute darunter verstehen. Auf das Ergebnis wäre ich gespannt.
Klartext ist auf jeden Fall etwas anderes und ich behaupte auch hier ist keiner in der Lage diese Unterschiede im Klartext zu erklären. Wenn sich doch einer dazu in der Lage fühlt, hätte ich auf jeden Fall gerne ein verständliches Beispiel, für jede dieser Umschreibungen.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, der AG äußert lediglich eine Rechtsmeinung. Auch ein ArbG gruppiert TB nicht ein, es stellt lediglich fest, welche Eingruppierung - die sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt - zutreffend ist. Stellen hingegen sind für die Eingruppierung von TB völlig unbeachtlich. Die tariflichen Regelungen zur Eingruppierung sind in keinster Weise schwammig. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen und diese durch jahrzehntelange Rechtsprechung erfahren haben. Dabei ist egal, was der Pöbel dazu sagt. Eine zutreffende Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet man sich durch die korrekte Anwendung der Kenntnis der umfangreichen, jahrzehntelangen Rechtsprechung und der ebenfalls umfangreichen Kommentarliteratur - ist halt eben was anderes als „Haben Sie den Rechner bereits neu gestartet?“

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