Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung EG 9 - Berufserfahrung in der IT
WasDennNun:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 28.11.2019 13:10 ---
--- Zitat von: ITler am 22.11.2019 13:24 ---Noch hat er keine auszuübenden Tätigkeiten genannt.
--- End quote ---
Die sind auch tatsächlich nicht definiert. Die meisten hier in unserem "Laden" habe keine Tätigkeitbeschreibung.
--- End quote ---
Dann schreibt man sie selber aufgrund der ausgeübten Tätigkeiten und zwingt den AG diese als auszuübende Tätigkeiten zu übertragen, oder aber solange in der Ecke sitzen bleiben und auf die auszuübenden Tätigkeiten warten bis sie schriftlich mitgeteilt wurden und bei jeder vom Chef als "mach mal" deklarierte Tätigkeiten beim Personaler hinterfragen, ob dies zu den auszuübenden gehört, da man sie ja ansonsten nicht ausüben darf.
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