Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung EG 9 - Berufserfahrung in der IT
klartext:
--- Zitat von: Spid am 22.11.2019 19:01 ---Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen und diese durch jahrzehntelange Rechtsprechung erfahren haben.
--- End quote ---
unbestimmte Rechtsbegriffe = schwammig
Wenn es für diese "unbestimmten Rechtsbegriffe" eine jahrzehntelange Rechtssprechung gibt, müssten man diese Begriffe ja inzwischen mit 1-3 einfachen Sätzen erklären können, so dass sie eindeutig wären. Kann aber keiner!
Und woher jetzt die Eingruppierung kommt, konntest Du leider auch nicht erklären.
--- Zitat von: Spid am 22.11.2019 19:01 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, der AG äußert lediglich eine Rechtsmeinung. Auch ein ArbG gruppiert TB nicht ein, es stellt lediglich fest, welche Eingruppierung - die sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt - zutreffend ist.
--- End quote ---
Du hast also nur geschrieben wer alles nicht die Eingruppierung durchführt. Aber nicht, wer die Eingruppierung durchführt. Schließlich muss es ja jemand geben, der die tariflichen Regelungen anwendet und daraus die Eingruppierung vornimmt. Also letztendlich sagt: "Die nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten entsprechen der Entgeltgruppe X". Der AG macht es nicht, das ArbG nicht. Wer macht es?
Also mal weg von diesem juristischem Geschwafel. In der Realität sagt dir der AG in welche Entgeltgruppe er Dich steckt. Das kann natürlich falsch sein. Aber um das prüfen zu können, müsste man eben wissen welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe entsprechen. Und genau dies hast Du leider auch nicht beantworten können :(
Spid:
Nein, unbestimmte Rechtsbegriffe sind nicht schwammig. Sie erfordern lediglich die Kenntnis ihrer Auslegung. Natürlich schreibe ich nicht, wer die Eingruppierung durchführt, weil sie nicht durchgeführt wird. Wie bereits ausgeführt, sind TB unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dazu muß niemand tätig werden. Daß Du nicht in der Lage bist, Dir die notwendigen Kenntnisse anzueignen, um Dir eine Rechtsmeinung hinreichender Güte zur Eingruppierung zu bilden, obwohl ich sie benannt habe, ist zwar für Dich bedauerlich, ändert aber nichts an der Güte des Systems - ich muß zum Besohlen meiner Schuhe auch einen Spezialisten beauftragen, weil ich das nicht zufriedenstellend selbst vermag. Dennoch sind Schuhe eine tolle Sache.
klartext:
Von einem guten IT'ler erwartet man unter anderem, dass er in der Lage ist komplexe Sachverhalte einer fachfremden Person in einer für sie verständlichen Sprache zu erläutern. Daher hatte ich die Hoffnung in diesem Forum ebenfalls einen guten Kenner des TVöD zu finden, der in der Lage ist diese juristische Sprache mal in eine allgemein verständliche Sprache zu übersetzen.
"TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert." Der Satz mag stimmen. Nein, der stimmt sogar ganz bestimmt.
Trotzdem möchte doch ein AN wissen in welcher Entgeltgruppe er eingruppiert ist. Vielleicht ist er in EG6 eingruppiert und wird vom AG nach EG8 bezahlt. Vielleicht ist es auch anders herum. Soweit stimmt es doch noch? Also wenn es doch zwischen der Rechtsmeinung des AG über die Eingruppierung und der automatischen Eingruppierung auf Grund der nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eine Diskrepanz geben kann, muss doch irgend jemand sagen können was die richtige Entgeltgruppe auf Grund der nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten wäre.
Es muss jemanden geben der feststellen kann ob die durch den AG vorgenommene Eingruppierung, der Eingruppierung im Sinne der tariflichen Regelungen entspricht oder nicht. Und dieser Jemand muss dies an Hand von irgendwelchen Fakten machen können. Daher muss irgendwo definiert sein, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe entsprechen. Sonst würde eine Meinung gegen eine andere Meinung stehen und man könnte nicht feststellen welche Meinung die richtige ist. Das ist ganz einfache Logik.
Also: Wer weiß welche Tätigkeiten, welcher Entgeltgruppe zugeordnet werden? Wo kann man so eine Liste finden?
z.B:
a) Zu welcher Entgeltgruppe würde z.B. die Administration eines Mailservers (Installation, Konfiguration, Aktualisierungen, Einrichtung von verschlüsselter Kommunikation mit anderen Mailservern, Ausstellung von Mailzertifikaten für verschlüsselte E-Mail Kommunikation oder Nachweis der Authentizität, etc.) führen.
b) Zu welcher Entgeltgruppe würden z.B. Tätigkeiten wie Benutzer oder Gruppen auf dem Mailsystem anlegen und pflegen führen.
Um das ganze zu vereinfachen, gehen wir mal davon aus es würde sich um eine riesige Verwaltung handeln und die TB würden jeweils nur die beschriebenen Tätigkeiten von a) oder nur die Tätigkeiten von b) machen.
Genau so etwas muss doch bewertet werden um zu sagen wie der TB durch die Tarifautomatik eingruppiert ist.
Spid:
Dann erläuter mir mal in 2-3 Sätzen wie ich in C programmiere.
Feststellen, ob der AG über die Eingruppierung irrt, kann ein Gericht - genau dafür gibt es das Instrument der Eingruppierungsfeststellungsklage. Der AN kann sich dazu - ebenso wie der AG dies tut - eine Rechtsmeinung bilden. Entweder er besitzt die Fähigkeit, dies selbst zu tun, oder er muß dazu einen spezialisierten Dienstleister in Anspruch nehmen.
Es gibt keine Liste. Wozu auch?
a) dürfte einer E5 entsprechen,
b) je nach konkreter Ausgestaltung E3 oder E4.
WasDennNun:
--- Zitat von: klartext am 22.11.2019 18:12 ---Aha, das ist zu 90% so? Du kennst also nahezu alle Verwaltungen und sonstige Einrichtungen die nach TVÖD bezahlen um das beurteilen zu können?
--- End quote ---
Natürlich nicht auf Kommunaler Ebene nicht, ich kenne aber zumindest Bundesweit die entsprechende Strukturen der Länder/des Bundes (Also solche Profis wie ITZ Bund und Dataport und wie die einzelnen Landesunternehmen/Ämter so heißen).
Und natürlich ist 90% nur ein Schätzwert. Und bei der Zusammensetzung der Entscheidungsgremien für IT Verfahren dürfte ich da auch nicht falsch liegen.
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