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Überstunden - Möglichkeiten gem. TVÖD

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Philipp:
Es handelt sich um Plusstunden auf Gleitzeitkonten, keine direkt angeordneten Überstunden.

Wobei ich mich frage wo da die Grenze ist. Wenn der Vorgesetzte (einen gibt es ja immer) mahnt, dass Projekt A bis zu einer bestimmten Frist fertig sein muss, und dies ohne Plusstunden nicht leistbar ist - sind die Überstunden dann angeordnet oder nicht?

@wedo

Ist der Weg so schon gewählt worden? Wie sicher ist das rechtlich?

In dem Fall ist es so, dass die Stunden eben durch Mehrarbeit entstehen, weil der Personalschlüssel bezüglich der zu erledigenden Aufgaben suboptimal ist. Abbau der Stunden hätte zur Folge, dass Arbeit liegen bleibt die dann so oder so nachgearbeitet werden muss - entweder durch den Mitarbeiter selbst oder seine Kollegen.

Spid:

--- Zitat von: werop am 25.11.2019 14:05 ---Sind dann Überstunden, die man im Januar gemacht hat, bis März nicht ausgeglichen und dann auch nicht ausbezahlt wurden, ab Juli (Januar +6) oder auch September (März+6) dann bereits verfallen, wenn man sie nicht geltend macht und der AG sich auf die Ausschlussfrist beruft? Oder ist das über die Arbeitszeiterfassung dann "geltend gemacht"?

--- End quote ---

Ab Oktober

Spid:

--- Zitat von: Philipp am 25.11.2019 14:33 ---Es handelt sich um Plusstunden auf Gleitzeitkonten, keine direkt angeordneten Überstunden.

Wobei ich mich frage wo da die Grenze ist. Wenn der Vorgesetzte (einen gibt es ja immer) mahnt, dass Projekt A bis zu einer bestimmten Frist fertig sein muss, und dies ohne Plusstunden nicht leistbar ist - sind die Überstunden dann angeordnet oder nicht?

@wedo

Ist der Weg so schon gewählt worden? Wie sicher ist das rechtlich?

In dem Fall ist es so, dass die Stunden eben durch Mehrarbeit entstehen, weil der Personalschlüssel bezüglich der zu erledigenden Aufgaben suboptimal ist. Abbau der Stunden hätte zur Folge, dass Arbeit liegen bleibt die dann so oder so nachgearbeitet werden muss - entweder durch den Mitarbeiter selbst oder seine Kollegen.

--- End quote ---

Die Arbeitsstunden müssen angeordnet sein, um Überstunden sein zu können. Wenn jemand etwas fordert, was nur durch „Plusstunden“ zu erreichen ist, läßt man ihn die Arbeitsstunden anordnen. Macht er das, sind es Überstunden. Macht er das nicht, gibt es keinen Grund zu bleiben, denn es ist ja offenkundig nicht so wichtig.

wedo:
Ich stimme Spid da voll zu.

Ich empfehle es den Kollegen auf jeden Fall so. Dadurch wird meiner Meinung nach nachgewiesen, dass der MA die Stunden nicht rechtzeitig nehmen kann. Somit kommt der AG in die Pflicht zu schauen wie die Stunden abgegolten werden können.

Saggse:
Vor einigen Jahren hatten wir hier auch haufenweise Mitarbeiter mit einem Gleitzeitsaldo bis in den mittleren dreistelligen Bereich. Da das Problem nicht anderweitig in den Griff zu kriegen war, führte man schließlich eine Kappungsgrenze ein, bei deren Überschreitung der Arbeitgeber die Annahme einer weiteren Arbeitsleistung verweigert. Wer dennoch ohne explizite Anordnung mehr macht, arbeitet für lau, riskiert seinen Versicherungsschutz und obendrein eine Abmahnung. In meinen Augen ist ein derartiges Konstrukt der einzig sinnvolle und praktikable Weg für alle Beteiligten.

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