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Überstunden - Möglichkeiten gem. TVÖD
wedo:
Bei uns gibt es in der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit auch den Verfall der Stunden. Wenn die Stunden nicht vom AG angeordnet sind verfallen diese am Ende des Ausgleichszeitraumes. Das ist leider so.
Die einzige Möglichkeit die ich als gangbaren Weg bei einer Gleitzeitregelung dieser Art sehe ist diese, die Mehrstunden zu beantragen und auch zu nehmen. Wird von seitens des AG dies abgelehnt dann können meiner Meinung nach die Stunden nicht verfallen, da dies aus betrieblichen/dienstlichen Gründen geschieht und somit TVÖD §8 Abs 2 zum tragen kommt und die Stunden ausbezahlt werden müssen.
Grüße
WeDo
werop:
--- Zitat von: Spid am 25.11.2019 11:38 ---Im Bereich des BT-V ist doch durch § 43 BT-V eindeutig geregelt, daß Überstunden, die nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach deren Entstehen ausgeglichen worden sind, auszuzahlen sind - es sei denn, der TB möchte es anders.
--- End quote ---
Gilt hier auch die Ausschlussfrist? Oder ist das über die Arbeitszeiterfassung dann eindeutig geltend gemacht?
Spid:
Natürlich gilt hier auch die tarifliche Ausschlußfrist.
werop:
Sind dann Überstunden, die man im Januar gemacht hat, bis März nicht ausgeglichen und dann auch nicht ausbezahlt wurden, ab Juli (Januar +6) oder auch September (März+6) dann bereits verfallen, wenn man sie nicht geltend macht und der AG sich auf die Ausschlussfrist beruft? Oder ist das über die Arbeitszeiterfassung dann "geltend gemacht"?
WasDennNun:
--- Zitat von: wedo am 25.11.2019 13:49 ---Bei uns gibt es in der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit auch den Verfall der Stunden. Wenn die Stunden nicht vom AG angeordnet sind verfallen diese am Ende des Ausgleichszeitraumes. Das ist leider so.
--- End quote ---
Wieso leider so, man darf sich halt nicht in diese Situation bringen, der AG hat ja schließlich nicht gefordert das man Mehrarbeit macht.
--- Zitat ---Die einzige Möglichkeit die ich als gangbaren Weg bei einer Gleitzeitregelung dieser Art sehe ist diese, die Mehrstunden zu beantragen und auch zu nehmen. Wird von seitens des AG dies abgelehnt dann können meiner Meinung nach die Stunden nicht verfallen, da dies aus betrieblichen/dienstlichen Gründen geschieht und somit TVÖD §8 Abs 2 zum tragen kommt und die Stunden ausbezahlt werden müssen.
--- End quote ---
Eben, wenn man Überschüssige Stunden auf sein Konto hat, dann muss man halt frei machen. Zur Not, kommt man und geht nach ner Stunde wieder, wer will einen hindern, wenn die DV es zulässt.
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