Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Überstunden-Reisezeit
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 27.11.2019 07:34 ---Die Beispiele sind wenig konkret. Es fehlt ja schon an Basisinformationen, wie z.B. ob der AN die Faktorisierung geltend macht.
--- End quote ---
Faktorisierung meint §8 Absatz 1 Satz 4 und 5. also die Wandlung in Zeitguthaben? Dann sage ich ja, wurde umgewandelt und es gibt eine Arbeitszeitkonto nach §10.
Keine Wechselschichten, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienste. Arbeitszeit ist von Mo-Freitag. Funktionszeit (oder Kernarbeitszeit) ist von 9-12 und von 14-16.
Was fehlt noch?
--- Zitat ---Jedenfalls ist es so, wenn angeordnete Mehrarbeitsstunden in der Folgewoche ausgeglichen werden, es keine Überstunden sind und dafür auch entsprechend keine Überstundenzuschläge anfallen.
--- End quote ---
Wo ist das geregelt?
WasDennNun:
--- Zitat von: meibelei am 27.11.2019 07:36 ---Geld wird mir genommen (25 % Überstundenzuschlag) !
--- End quote ---
Es gibt keine 25% Überstundenzuschlag im TVöD Bund. Das klingt eher nach Sonntagszuschlag.
Spid:
§7 Abs. 7 TVÖD legt fest, was Überstunden sind. Werden die Stunden bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen, sind es keine Überstunden. Überstunden sind zwingende Voraussetzung für Überstundenzuschläge. Damit kannst Du Dir Deine Fallbeispiele selbst beantworten.
WasDennNun:
So korrekt?
AN 39h Wochenarbeitszeit E8.
Fall A:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Er hat jetzt eine Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, keine 2,2h
Fall B:
Hat bis Freitag 42h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Er hat jetzt 4 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, keine 5,2h
Fall c:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 39h. Er hat kein 5 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, sondern 6,2h
Fall D:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 37h. Er hat kein 3 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, sondern 3,6h
PS: :-[ :-[ Peinlich das ich §7 Abs. 7 TVÖD überlesen hab, sollte dann mal lieber arbeiten gehen, damit mein Hirn anfängt zu funktionieren.
Spid:
Ja.
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