Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Überstunden-Reisezeit

<< < (4/6) > >>

meibelei:

Autor: WasDennNun
« am: 27.11.2019 08:06 »

    Insert Quote


Zitat von: meibelei am 27.11.2019 07:36

    Geld wird mir genommen (25 % Überstundenzuschlag) !

Es gibt keine 25% Überstundenzuschlag im TVöD Bund. Das klingt eher nach Sonntagszuschlag.


??????

meibelei:
Wenn ich die ganze Woche schon 39 Stunden gearbeitet habe und dann am Sonntag nochmals 4 Stunden, sind das keine Überstunden ?? Wenn ich dann die 4 Stunden nicht innerhalb 2 Wochen abfeiere (ausgleiche), gibt es 25 % Überstundenzuschlag ???
PS: bin Tarifbeschäftigter

Spid:
Überstunden sind grundsätzlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Für diese gibt es dann Überstundenzuschläge.

Lars73:
Was mich interessieren würde.
Gibt es bei euch eine Regelung zur Anerkennung von Reisezeit über § 44 (2) Satz 3 hinaus?
"Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag
25 v. H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet."

Bzw. greift der Besondere Teil Verwaltung für euch nicht bzw. dein Arbeitgeber hat eine private Rechtsform?

meibelei:
Danke Spid und Lars 73 für die klaren Antworten.
Jedoch bleibt meine Frage für mich immer noch unbeantwortet:
Darf ich mir aussuchen, was ich als Freizeitausgleich nehme (Übersunden oder Reisezeiten).

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version